Inhalt

Vorwort der Herausgeber

GRUßWORTE UND GLÜCKWÜNSCHE

Grußwort der Kongregation für das Geweihte Leben

Grußwort des Erzbischofs von Köln

Grußwort des Provinzials der Kongregation des Heiligsten Erlösers (C.Ss.R)

Grußwort des Provinzials der Societas Verbi Divini (SVD)

KIRCHENRECHT & RELIGIONSRECHT

RÜDIGER ALTHAUS

„Rom ist weit weg…“ Oder: Was könnte eine Bischoskonferenz im Krisenfall leisten?

GÜNTER ASSENMACHER

Small is Beautiful? Die kirchlichen Ehegerichte: „An der Peripherie“ oder „Auf verlorenem Posten“?

CÄCILIA GIEBERMAN

ADHS im Erwachsenenalter gem. DSM-5: Überlegungen zur Diagnose und zur Relevanz und Ehenichtigkeitsverfahren

ELFRIEDE GLAUBITZ

Mitgliedschaft von nichtkatholischen Christen in katholischen Vereinigungen und kirchlichen Bewegungen

STEPHAN HAERING OSB

Synoden und synodale Prozesse in Deutschland seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil. Ein Überblick

JUDITH HAHN

Recht, Reform, Reformation. Luthers Billigkeitsverständnis als Impuls für die aktuellen Debatten um Recht und Barmherzigkeit

STEFAN IHLI

Matrimonium in possessione. Was eine vergessene Rechtsfigur über die Formgültigkeit nicht-kanonisch geschlossener Ehen Nicht-Formpflichtiger aussagt

KLAUS LÜDICKE

Sanatio in radice - ein sanierungsbedürftiges Rechtsinstitut?

CHRISTOPH OHLY

Pfarrei und Pfarrer. Fragen im Kontext der Neuordnung diözesaner Pfarreistrukturen

MATTHIAS PULTE

Veritatis Gaudium - Zwischen Hochschulautonomie und kurialer Steuerung

MARTIN REHAK

Kann ein Papa emeritus den Päpstlichen Segen Urbi et orbi spenden?

RAFAEL M. RIEGER OFM

Vom Sinn und Zweck kanonistischer Studien

KARL JOSEF RIVINIUS SVD

Das Dekret Non expedit vom 10. September 1874: Das Verbot politischer Betätigung der italienischen Katholiken …

THOMAS SCHÜLLER

Kirchlicher Datenschutz - neue Entwicklungen und Problemlagen

THOMAS A. WEITZ

Die Rücknahme der Berufung durch den Ehebandverteidiger Erfahrungen, Fragen und Problemanzeige

ORDENSRECHT

BERNHARD SVEN ANUTH

Ecclesiae Sponsae Imago. Kanononistische Beobachtungen zur Instruktion vom 8. Juni 2018 über den Ordo virginum

BURKHARD BERKMANN

Straf- und disziplinarrechtliche Befugnisse des Diözesanbischofs über Ordensleute

WEIHBISCHOF DOMINICUS MEIER OSB

Zwischen Koordination und Krisenmanagement - die Funktion der Förderationspräsidentin im Lichte der Instruktion Cor orans

MYRIAM WIJLENS

Staffelübergabe der Muttergemeinschaften an junge Missionsgebiete: Herausforderungen desStrukturwandels in Ordenstinstituten mit Missionstätigkeiten

THEOLOGIE & RELIGIONSWISSENSCHAFTEN

CLEMENS DÖLKEN O. PRAEM

Der institutionelle Charakter des Rechts und sein (sozial-)ethischer Geltungsgrund

PETER RAMERS

Der „Korb der Ordensdisziplin“ (Vinayapitaka). Ein kleiner Beitrag zur jungen wissenschaftlichen Disziplin des vergleichenden Rechts der Religionen aus religionswissenschaftlich-buddhologischer Perspektive

JOSEPH SCHMIDT CSSR

„Susanna“ als hermeneutischer Schlüssel für Joh 8,2-10. Zur Dramatik einer juristischen Auseinandersetzung

ANDREAS WECKWERTH

Mit dem Latein am Ende? - Überlegungen zu Chancen und Perspektiven lateinischer Liturgie im 21. Jahrhundert

ANHANG

Bibliographie von Rudolf Henseler CSsR

Autorenverzeichnis

Tabula Gratulatoria

VORWORT DER HERAUSGEBER

Mit großer Freude und Dankbarkeit legen die Herausgeber diese Festschrift für den langjährigen Hennef-Geistinger und St. Augustiner Kanonisten P. Prof. Dr. Rudolf Henseler CSsR im Jahr der Vollendung seines 70. Lebensjahres vor. Wissenschaftliche Festschriften haben sich in der Theologie und auch in der Kirchenrechtswissenschaft in den letzten 50 Jahren fest etabliert. Es ist allerdings eher eine Seltenheit, dass ein Kanonist, der ganz überwiegend an Ordenshochschulen in Forschung und Lehre die ganze Breite des Faches abzubilden hatte und darüber hinaus über Jahrzehnte einen wichtigen Dienst in der Verwaltung der erzbischöflichen Kurie sowie am kirchlichen Gericht des Erzbistums Köln geleistet hat, eine Festschrift gewidmet wird. Sie ist Zeichen der besonderen wertschätzenden Anerkennung gegenüber Rudolf Henseler für seine Kollegialität, Freundschaft und wissenschaftliche Arbeit an den Hochschulen und in der Rechtspraxis. Mit ihren Beiträgen wollen alle Kollegen, Freunde und Weggefährten, die sich beteiligt haben, diese wertschätzende Anerkennung ausdrücken. In diesen Kreis fügen sich auch all jene ein, die in der tabula gratulatoria auf ihre Weise ein besonderes Zeichen der Verbundenheit und des Dankes zum Ausdruck bringen wollen.

Für Rudolf Henseler gab und gibt es in beruflicher Hinsicht ein magisches Dreieck, das sich zwischen seiner Ordensgemeinschaft, der Congregatio Sanctissimi Redemptoris, der Societatis Verbi Divini und dem Erzbistum Köln ausspannt. Alle drei Institutionen sind ihm Heimat, allen drei hat er über Jahrzehnte durch seinen Dienst das Geschenk der Heimat zurückgegeben.

Rudolf Henseler wurde am 22. Juli 1949 in Bonn geboren. Zunächst lebte die Familie Henseler mit ihren drei Söhnen in der Bonner Südstadt auf der Reuterstraße. Bevor diese als Autobahnzubringer zu einer der meistbelasteten Durchgangsstraßen Bonns wurde, siedelte die Familie in den beschaulichen Bonner Norden, ganz in die Nähe des dortigen Redemptoristenklosters und des angeschlossenen Collegium Josephinum über. Dieser Umzug sollte für den jungen Rudolf zu einem Schlüsselereignis für sein ganzes weiteres Leben werden. Dort, am im Volksmund sogenannten CoJoBo, verbrachte Rudolf Henseler seine Schulzeit bis zum Abitur. Die damals in der Schule mit Patres noch stark vertretene Ordensgemeinschaft, hat unseren Jubilar tief geprägt. Sie hatte es ihm frühzeitig so sehr angetan, dass er sich nach dem Abitur 1969 nicht nur zum Studium der katholischen Theologie, sondern auch zum Eintritt in die Congregatio Sanctissimi Redemptoris entschlossen hat. Bis auf den heutigen Tag ist im die brüderliche Gemeinschaft, trotz oder vielleicht auch wegen der Individualität vieler Mitbrüder in Geistingen, Bonn und in der Weltkirche zur zweiten Heimat geworden. Sie hat ihm jene Freiheit und Geborgenheit geschenkt, die für ein erfülltes wissenschaftliches und seelsorgerisches Wirken hilfreich und notwendig ist. Die Weite der Welt hatte es dem jungen Redemptoristen angetan. Eigentlich wollte er hinaus aus Bonn, um in der Ferne Asiens als Missionar zu wirken. Allein es mangelte an der erforderlichen Tropentauglichkeit, so dass die Oberen nach einer neuen Aufgabe für den jungen und dynamischen Theologen Ausschau hielten.

Bevor es aber soweit war, studierte Frater Rudolf Henseler von 1970 bis 1976 Philosophie und katholische Theologie an der Philosophisch-Theologischen Hochschule der Redemptoristen in Hennef-Geistingen, in der Nähe von Bonn und Siegburg. In dieser Zeit legte er 1974 die ewige Profess ab und empfing, den Usancen der damaligen Studienordnungen folgend, bereits 1975 die Diakonen- und die Priesterweihe. Da sich an seiner Ordenshochschule Bedarf für einen jungen Kanonisten abzeichnete, schlugen ihm seine Oberen das Studium des Kirchenrechts vor, mit der Perspektive einer weiteren Entwicklung in Forschung und Lehre. Rudolf Henseler sagte zu und studierte von 1976 bis 1979 am Kanonistischen Institut der Ludwig Maximilians-Universität München, wo er unter der Betreuung des weithin bekannten und geschätzten Kollegen, Senator Prof. Dr. Audomar Scheuermann, das Lizentiat 1978 und die Promotion zum Dr. iur. can. 1979 erwarb. Die Münchener Jahre waren nicht nur für den jungen Kanonisten prägend. Die seinerzeit herausragende Lehre und Forschung von Audomar Scheuermann und Klaus Mörsdorf, die mit ihrer kanonistischen Expertise auch für Konzil und Codex bedeutsam waren, haben den wissenschaftlichen Ansatz von Rudolf Henseler bis auf den heutigen Tag geprägt.

Bereits im Jahr 1980 wurde er zum außerordentlichen Professor und noch im selben Jahr zum Inhaber des kirchenrechtlichen Lehrstuhls an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Geistingen ernannt. Nach der Anerkennung seiner wissenschaftlichen Publikationen als habilitationsgleiche Leistung gemäß § 49 a.F. HochschG-NRW und der zeitgleichen Erteilung des Nihil obstat durch die Kongregation für das Katholische Bildungswesen wurde er 1982 zum ordentlichen Professor ernannt. Bis zur Einstellung des Lehrbetriebs 1996 vertrat Rudolf Henseler in Geistingen das Fach Kirchenrecht in vollem Umfang in Lehre und Forschung. Bereits ab 1980 traten die beiden Ordenshochschulen der Redemptoristen und der Steyler Missionare in eine Hochschulgemeinschaft ein, die seit 1980 unseren Jubilar schrittweise in den Lehrkörper der Philosophisch-Theologischen Hochschule SVD St. Augustin integrierte. Seit 1996 bis zu seiner Emeritierung 2017 war der Jubilar Lehrstuhlinhaber für das Fach Kirchenrecht an dieser Hochschule. Als wären zwei akademische Bildungseinrichtungen nicht genug, nahm Rudolf Henseler, als einer der herausragenden Ordensrechtsexperten Deutschlands, den Ruf als Lehrbeauftragter an das nachmalige Institut für Kanonisches Recht der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster an. Hier unterrichtete er bis zum Jahr 2012 äußerst fruchtbar Lizentiatsstudierende aus allen Teilen Deutschlands und darüber hinaus; bei vielen weckte er Begeisterung für Qualifikationsarbeiten in seinem Spezialgebiet. Weitere Lehraufträge führten Rudolf Henseler 1996/97 an die Bischöfliche Theologische Fakultät Trier, 1998/1999 an das interdiözesane Studienhaus St. Lambert in Grafschaft und 2008/2009 an das Erzbischöfliche Diakoneninstitut Köln. Aufgrund seiner hervorragenden Kompetenz wurde der Jubilar zu Gastvorlesungen an die Katholische Universität Lublin und an die Philosophisch-Theologische Hochschule in Tuchów eingeladen. Einen Ruf auf den renommierten Kirchenrechtslehrstuhl des Instituts für Kirchenrecht der Universität Wien, zur Nachfolge seines Mitbruders Bruno Primetshofer CSsR, hat der so heimatverbundene Rheinländer 1997 ausgeschlagen.

Die Vielzahl der Publikationen des Jubilars wird in der dieser Festschrift beigefügten Bibliographie sichtbar. An dieser Stelle sollen nur die ordensrechtlichen Highlights herausgehoben werden, die bis auf den heutigen Tag Referenzcharakter besitzen. Die kanonistische Dissertation, veröffentlicht 1980, trägt den Titel: „Die Mitbestimmungsrechte der Mitglieder zentralistischer klösterlicher Verbände an den verbandsinternen Leitungsaufgaben in der Zeit nach dem II. Vaticanum. Grundlegung, Beispiele und Leitlinien“. Der heute von Weihbischof Prof. Dr. Dominikus Meier OSB weitergeführte Kommentar zum Ordensrecht in der allseits bekannten Loseblatt-Sammlung, die Klaus Lüdicke herausgibt, ist unter Henselers alleiniger Verantwortung 1987 und 1998 in zwei Auflagen auch in Buchform erschienen. Der „Münsterische Kommentar“ zum Ordensrecht ist in seiner Konzeption so uneinholbar, dass er, mit seinen Aktualisierungen und Fortschreibungen, als das deutschsprachige Standardwerk zu diesem Rechtsgebiet bezeichnet werden kann.

Henselers wissenschaftliches Arbeiten wurde und wird bis auf den heutigen Tag durch ein vielfältiges seelsorgliches Engagement begleitet und geerdet, das teils der Öffentlichkeit verborgen, teils durch Seelsorgeaushilfen dort, wo er gebraucht wird, von vielen Menschen wahrgenommen wird. Rudolf Henseler lebt aus dem gegenseitigen Austausch von Wissenschaft und Seelsorge, ganz in der Nachfolge seines Ordensgründers, des Hl. Alfons Maria von Liguori. Zu dieser Verbindung von Wissenschaft und Praxis passt es auch sehr gut, dass sich der Jubilar von 1981 bis 2014 über 33 Jahre in den Dienst seines Heimatbistums, der Erzdiözese Köln, hat nehmen lassen, von 1981-2006 als Diözesanrichter am Erzbischöflichen Offizialat und von 2007-2014 als Ordensreferent im Erzbischöflichen Generalvikariat. An beiden Stellen hat er wissenschaftliche Präzision mit seelsorglichem Feingefühl verbunden, um den ihm anvertrauen Menschen einen guten Weg mit und in der Kirche aufzuzeigen. Es war sicherlich eine herausragende Würdigung der Verdienste von Rudolf Henseler, dass er von 1995 bis 2000 durch den hl. Papst Johannes-Paul II. zum Konsultor der Kongregation für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens berufen wurde. Auch dort hat er überaus fruchtbar gewirkt, wie das Grußwort des Präfekten dieser Kongregation zu dieser Festschrift bekundet. Mit gutem Grund haben wir daher die Festschrift unter eine Überschrift gestellt, die auch als Lebensmotto von Rudolf Henseler wahrgenommen werden kann: „Ecclesiae et scientiae fideliter inserviens“. Für diesen keineswegs selbstverständlichen treuen Dienst, in durchaus unruhigen kirchlichen Zeiten, danken heute viele Menschen.

Die Redaktion dieses Bandes hat sich, soweit wie möglich und vertretbar, um eine einheitliche Schreib- und Zitierweise bemüht. Dieses Bemühen fand freilich seine Grenzen, wo der individuell geprägte Schreibstil der Verfasserinnen und Verfasser der Beiträge berührt wurde. In die inhaltliche Argumentation hat die Redaktion hingegen nicht eingegriffen; diese steht ganz in der Verantwortung der jeweiligen Autorinnen und Autoren.

Die Herausgeber danken besonders herzlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Seminars für Kirchenrecht, Kirchliche Rechtsgeschichte und Staatskirchenrecht der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Sie haben durch ihre unermüdliche redaktionelle Arbeit maßgeblich zum Entstehen dieser Festschrift beigetragen. An dieser Stelle sind zu nennen: Lic. iur. can. Julia Fink, M. A., Anna-Christina Schmees, MEd., M.A., Janina Eiselt, MEd., Cathrin Kipfstuhl, MEd. und Lukas Walther.

Ohne die großzügige finanzielle Unterstützung des Erzbistums Köln, der Deutschen Provinz der Steyler Missionare und der Provinz St. Clemens der Redemptoristen hätte dieses Buch nicht gedruckt werden können. Diesen drei Institutionen, die für P. Rudolf Henseler auf je eigene Art und Weise zur Heimat geworden sind, danken wir für ihr besonderes Zeichen der Verbundenheit mit dem Jubilar.

Als Herausgeber dieser Festschrift, als Kollegen, Weggefährten und Freunde, gratulieren wir dem Jubilar P. Prof. Dr. Rudolf Henseler CSsR von Herzen und wünschen ihm, zum Ende eines außerordentlich vielfältigen, beanspruchenden und bewegten Berufslebens, im wohlverdienten Ruhestand viele weitere erfüllte und gesegnete Jahre in der Gemeinschaft seines Ordens und seiner Freundinnen und Freunde aus den unterschiedlichen Lebensabschnitten fruchtbaren Wirkens, im stets getreuen Dienst in Kirche und Wissenschaft. Admultos annos!

Mainz – St. Augustin, 22. Juli 2019

Die Herausgeber

Matthias Pulte – Rafael M. Rieger OFM

GRUßWORTE UND GLÜCKWÜNSCHE

CONGREGATIO
PRO INSTITUTIS VITAE CONSECRATAE
ET SOCIETATIBUS VITAE APOSTOLICAE

Ho accolto volentieri l’invito a esprimere le mie congratulazioni e il mio plauso al Rev. P. Rudolf Henseler CSsR in occasione del suo 70° compleanno.

Non ho avuto l’opportunità di conoscere il Rev. P. Rudolf, ma dalle testimonianze raccolte posso riconoscere in lui una persona che ha dedicato con passione e amore gran parte del suo impegno al mondo della vita consacrata.

Dopo aver completato la formazione come religioso della Congregazione del Santissimo Redentore, ha studiato Diritto Canonico presso l’importante Università di Monaco di Baviera, conseguendo i titoli di licenza e dottorato. In seguito, ha potuto non solo dedicarsi all’insegnamento del diritto canonico in diversi centri accademici, arricchendo il suo curriculum con tante pubblicazioni, ma ha anche messo generosamente al servizio della Chiesa e degli Istituti di vita consacrata la sua ricca esperienza di canonista. Come autentico figlio del suo Fondatore S. Alfonso Maria de Liguori, ha saputo coniugare la chiarezza del diritto con una visione pastorale rispettosa della realtà umana. Come Delegato per i religiosi della Arcidiocesi di Colonia, come consulente di tanti Istituti e Congregazioni maschili e femminili, tra cui molti monasteri che vivevano momenti difficili, ha saputo mostrare allo stesso tempo grande competenza nella conoscenza della legge canonica e la sua applicazione sempre illuminata dalla carità e attenta alle reali situazioni umane delle persone coinvolte.

Per questa sua riconosciuta competenza e amore ai e alle consacrate, nel 1995 e stato chiamato dal Santo Padre S. Giovanni Paolo II a collaborare con la Santa Sede come Consultore della Congregazione per la vita consacrata e le società di vita apostolica, allargando così il suo appassionato contributo alla vita consacrata di tutto il mondo.

Siamo grati al rev. P. Rudolf per tutto il bene che ha potuto compiere in tanti anni di vita e gli auguriamo che il Signore porti a compimento ogni desiderio di bene che egli porta nel cuore.

Vaticano, 24 gennaio 2019

GRUßWORT DES ERZBISCHOFS VON KÖLN

Alphons Maria di Liguori (1696-1787), der Gründer der Redemptoristen, war zunächst als Anwalt tätig. Nach einem verlorenen Prozess entschloss er sich, Priester zu werden. Den Schwerpunkt ihrer Arbeit sahen er und die Gemeinschaft, die sich um ihn bildete, die Congregatio Sanctissimi Redemptoris (CSsR), nicht in der Übernahme der damals bestehenden Pfarrseelsorge, sondern in der Zuwendung zum Einzelnen durch Volksmissionen und Exerzitien sowie in der Ausbildung guter Beichtväter.

Die neue Ordensgemeinschaft konnte erst 1859 im Erzbistum Köln Fuß fassen. Sie entwickelte sich aber hier wie im übrigen Rheinland rasch, der Verbannung in der Zeit des Kulturkampfes (1873-1894) zum Trotz. 1938 wurde das Provinzialat der Niederdeutschen Provinz von Trier nach Köln verlegt. 1920 übersiedelte das Collegium Josephinum (das Juvenat des Ordens) vom niederländischen Vaals nach Bonn, wo es staatlicherseits 1930 als privates Gymnasium anerkannt wurde. Bis heute ist es eine gute Adresse. 1902/03 konnte die Ordensgemeinschaft in Hennef-Geistingen ein Kloster mit einem Studienhaus errichten, welches das 1861 im westfälischen Rorup gegründete Hausstudium fortsetzte und 1945 den Rang einer Philosophisch-Theologischen Hochschule erhielt. Leider musste es 1996 aufgegeben werden.

Mit dieser historischen Skizze sind schon wichtige Orte aus der Biographie des mit dieser Festschrift Geehrten genannt: Bonn, wo Rudolf Henseler am 22.7.1949 geboren wurde und 1969 am o.g. Collegium Josephinum das Abitur machte; Hennef-Geistingen, wo er seine Studien absolvierte, auf den priesterlichen Dienst vorbereitet wurde und die hl. Weihen empfing, um dann nach der Promotion 1979 im kanonischen Recht an dem ebenso angesehenen wie anspruchsvollen Kanonistischen Institut in München (heute Klaus-Mörsdorf-Studium) dieses Fach selbst an der eigenen Ordenshochschule sowie in Sankt Augustin und Münster zu lehren; und schließlich Köln, wo P. Henseler seit dem 6.8.1981 als fleißiger und allseits geschätzter Prosynodal- bzw. Diözesanrichter im Offizialat mitarbeitete. 2007 wechselte er zu Weihbischof Melzer und tat dort seinen Dienst als Referent des Bischofsvikars für die weiblichen Ordensgemeinschaften bis 2014.

In der geistlichen Topographie eines Bistums sind die Niederlassungen der Orden ganz wichtige Bestandteile. Die Bedeutung, die sie haben, ermisst man leider - wie im Leben allgemein - oft erst dann, wenn sie nicht mehr da sind. Verlust schafft Erkenntnis. Niemand, der die Entwicklung der Kirche in den letzten Jahrzehnten aufmerksam verfolgt hat, wird im Blick auf diese Topographie von einem ruhigen, beständigen Bild sprechen. Wie hinter den Verfahren am kirchlichen Ehegericht Lebensgeschichten stehen, so auch hinter den Veränderungen der geistlichen Landschaft. Mit jeder Niederlassung wie Auflösung eines Konventes oder gar einer Ordensgemeinschaft sind davon zunächst sehr konkrete Menschen betroffen. Es hängen aber auch sehr viele praktische wie rechtliche Fragen daran, für die guter Rat teuer ist. So wundert es nicht, dass P. Henseler, einer der wenigen ausgewiesenen Experten des Kirchenrechtes allgemein wie des Ordensrechtes im Besonderen, vom Offizialat „abgeworben“ wurde und sich höheren Notwendigkeiten stellte, indem er die ihm angetragene Aufgabe im Bischofsvikariat für die weiblichen Ordensleute übernahm und aus der Sicht des Bischofs ebenso fachkundig wie segensreich ausübte. Das werden zahlreiche Ordensleute dankbar bestätigen können. Nicht umsonst wird P. Henseler auch heute noch von Einzelnen und Gemeinschaften oft konsultiert. Daneben behielt er, langwierigen und schweren Krankheiten zum Trotz, so lange es ihm möglich war, die regelmäßigen akademischen Lehrtätigkeiten in Hennef, an der Theologischen Fakultät der Philosophisch-Theologischen Hochschule SVD in Sankt Augustin und am Kanonistischen Institut der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Münster bei. Außerdem war er ab 1995 für einige Jahre Konsultor der Religiosenkongregation in Rom.

Das Zweite Vatikanische Konzil erinnerte im Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe Christus Dominus (Nr. 33) die Ordensleute daran, dass sie, immer in Treue zum Charisma und unter Wahrung der Eigenart der eigenen Gemeinschaft, sowohl der Gesamtkirche wie den Diözesen verpflichtet sind, da in und aus den Teilkirchen die eine und einzige katholische Kirche besteht (Lumen Gentium 23). Die Ausführungsbestimmungen, vor allem die Notae directivae pro mutuis relationibus inter Episcopos et Religiosos in Ecclesia

(AAS 70 [1978] 473-506) betonen die Aufgabe der Bischöfe als Beschützer und Förderer der Ordensgemeinschaften und Ordensleute. Diese sind nicht eine Art Reservoir, auf welches die Ortsbischöfe je nach Bedarf zurückgreifen dürften, wenn die Aufgaben in ihren Diözesen mit eigenen Kräften nicht mehr zu bewältigen sind. Vielmehr müssen die Ordensleute gemäß dem Charisma ihrer eigenen Gemeinschaft geachtet, gefördert und ggf. an geeigneter Stelle eingesetzt werden.

P. Henseler oblag also vor allen rechtlichen Auskünften und Ratschlägen im Einzelfall diese nicht hoch genug zu schätzende Brückenfunktion, sozusagen die Anwaltschaft für beide Seiten, die verständlichen Interessen des Bistums und die legitimen Belange der Ordensleute. Für seinen kompetenten wie engagierten Dienst über viele Jahre und die diskrete Art seiner Amtsführung danke ich ihm von Herzen.

Köln, den 22. Juli 2019

GRUßWORT DES PROVINZIALS DER KONGREGATION DES HEILIGSTEN ERLÖSERS (C.SS.R.)

Als Rudolf Henseler in die Kongregation des Heiligsten Erlösers eintrat und sein Theologiestudium begann (1970), sah sich die katholische Theologie durch das Vatikanische Konzil vor eine gewaltige Herausforderung gestellt. Es war die Zeit, in der bedeutende Vertreter der damals florierenden Ordenshochschulen der nachkonziliaren Debatte wichtige Impulse zu geben vermochten und sich dem studierenden Ordensnachwuchs unter anderem die Chance bot, sich für ein philosophisches oder theologisches Zweitstudium zu empfehlen.

Unserem Mitbruder war diese Chance aber erst als zweite Option in den Blick getreten, nachdem nämlich sein ursprünglicher Wunsch, in der Vizeprovinz Sumba (Indonesien) als Missionar zu wirken, am Gutachten des konsultierten Arztes gescheitert war und der Provinzial ihn mit den Worten „Wir werden schon etwas anderes für dich finden“ vertröstet hatte.

Kurze Zeit später erhielt Pater Henseler das Angebot, Nachfolger des damals noch rüstigen, aber bereits 72 Jahre alten P. Adam Werner zu werden, der an der Philosophisch-Theologischen Hochschule in Geistingen (Hennef/Sieg) Kirchenrecht lehrte. Der Eifer, mit dem sich Henseler von Anfang an auf seine künftige Bestimmung vorbereitete, führte bereits zwei Jahre nach Vollendung des Theologiestudiums zum Lizentiat am Kanonistischen Institut der Universität München (LMU) und ein Jahr später (1979) zur Promotion bei Prof. Audomar Scheuermann über ein ordensrechtliches Thema.

Beeindruckt vom raschen Studienerfolg gewährte die Provinzleitung dem damals Dreißigjährigen ein Freisemester in Rom mit dem Auftrag, in der Generalleitung der Kongregation ordensrechtliche Erfahrungen zu sammeln. Seine Lehrtätigkeit eröffnete P. Henseler mit der Lectio brevis des Wintersemesters 1980/81 über „Nachkonziliare Tendenzen des Ordensrechts“. Bis zu seiner Emeritierung im Jahr 2017 lehrte er danach Kirchenrecht an den Hochschulen der Redemptoristen in Geistingen (bis 1996) und der Steyler Missionare in Sankt Augustin. Er war ein hoch geschätzter Dozent im Kirchenrecht am Diakoneninstitut in Köln, am Studienhaus Lantershofen und an der theologischen Fakultät in Trier.

Dass der Jubilar bei den vielfältigen Aufgaben, die er in der großen Geistinger Kommunität wahrnahm, der wissenschaftlich betriebenen Kanonistik nicht verloren ging, sondern im Gegenteil der anerkannte Fachmann für Ordensrecht geworden ist, als der er nicht nur von vielen Ordensgemeinschaften, sondern auch als Ordensreferent der Erzdiözese Köln (2007-2014) in Anspruch genommen wurde, verdankt sich einer zweiten Chance, die der Jubilar – kurz nach Erscheinen des neuen Codex – als solche erkannt und entschlossen genutzt hat.

Der ihm aus der Münchener Studienzeit bekannte Kollege Klaus Lüdicke, seit 1980 Leiter des Instituts für Kanonisches Recht (IKR) in Münster, bat ihn um Mitarbeit am Münsterischen Kommentar und übertrug ihm darin die Kommentierung des gesamten Ordensrechts. Es ist dem P. Henseler hoch anzurechnen, dass er sich dieser Herausforderung gestellt und sich dazu die Freistellung von anderweitigen Verpflichtungen und sogar einen zeitweiligen Umzug in die Bonner Kommunität der Redemptoristen „erkämpft“ hat: unabdingbare Voraussetzung dafür, dass der inzwischen zum Standardwerk avancierte Kommentar nach eineinhalb Jahren fertiggestellt und 1984 erstmals erscheinen konnte. Als einige Jahre später ein Lizentiatsstudiengang am Institut für Kanonisches Recht in Münster eingerichtet wurde, übernahm Rudolph Henseler dort den Lehrauftrag für Ordensrecht, den er über zwanzig Jahre lang (1992-2014) wahrgenommen hat.

Dass der Orden die Geistinger Hochschule im Jahr 1996 schließen musste ist ihm – und vielen Mitbrüdern mit ihm – damals sehr schwer gefallen. Wie es in vielen Ordensgemeinschaften der Fall ist, hat die personelle Situation, wie sie sich um die Jahrtausendwende abzeichnete, zu einer Zusammenlegung mehrerer ehemals selbständiger Provinzen geführt. Bei der Ausformulierung der entsprechenden Provinzstatuten besaßen wir Redemptoristen in Pater Henseler und dem durch ihn hochgeschätzten Niederländischen Mitbruder,

Kollegen und Freund, P. Ignaz Dekkers - vorzügliche Helfer und Ratgeber.

Ich wünsche Dir, lieber Pater Rudolf, das wir und viele andere Ordensgemeinschaften noch lange deine Weisheit und Expertise genießen dürfen.

P. Drs. Jan L. J. Hafmans C.Ss.R.

Provinzial der Provinz St. Clemens

GRUßWORT DES PROVINZIALS DER SOCIETAS VERBI DIVINI (SVD)

Prof. P. Dr. iur. can. Rudolf Henseler CSsR gehörte seit 1980 zum Lehrkörper der Philosophisch-Theologischen Hochschule SVD St. Augustin – zunächst als Mitglied der Ordenshochschule der Redemptoristen in Hennef-Geistingen, seit der Einstellung des Lehrbetriebs in Geistingen, dann seit 1996 als Inhaber des Lehrstuhls für Kirchenrecht an der Hochschule der Steyler Missionare. Bis zu seiner Emeritierung 2017 hat er das Fach Kirchenrecht vertreten und in den insgesamt fast 40 Jahren Generationen von Studierenden in die Geheimnisse des Codex Iuris Canonici eingeführt, sowie auf den Umgang mit rechtlichen Problemen und Herausforderungen vorbereitet. Ich habe P. Henseler in Vorlesungen als äußerst engagierten und kompetenten Professor erlebt und im Laufe der Jahre immer wieder mitbekommen, wie sehr er sich in Fragen des Kirchenrechtes einsetzt.

Die umfangreiche Liste seiner Veröffentlichungen, deren Schwerpunkt das Ordensrecht ausmacht, weist ihn sowohl als Experten in allgemeinen Fragen des Ordensrechtes wie auch in zahlreichen rechtlichen Einzelthemen im Zusammenhang mit dem Ordensleben aus.

Neben seiner Lehrtätigkeit hat P. Henseler seit Jahren zahlreiche Ordensgemeinschaften in rechtlichen Fragen beraten. Der Titel dieser Festschrift bringt seinen umfassenden Einsatz hervorragend zum Ausdruck: „Ecclesiae et scientiae fideliter inserviens.

Dem „treuen Diener von Kirche und Wissenschaft“ gilt unser aufrichtiger Dank! Sein Einsatz an der Philosophisch-Theologischen Hochschule SVD St. Augustin war ein Segen für die Hochschule und weit darüber hinaus. Für seine Hilfe und Unterstützung bei vielen rechtlichen Fragen sind wir ihm sehr dankbar!

Aus Anlass seines 70. Geburtstages wünschen wir P. Henseler Gottes Segen, Gesundheit und weiterhin Freude am Dienst an Kirche und Wissenschaft, der ja sicher mit seiner Emeritierung nicht enden kann.

P. Prof. Dr. Martin Üffing SVD

Provinzial

KIRCHENRECHT UND RELIGIONSRECHT