Jessica Scheiper

Zensur im Dienst des Priesterbildes

Der „Fall Crottogini“

Forschungen zur
Kirchenrechtswissenschaft

Band 42

Begründet von
Hubert Müller und Rudolf Weigand

Herausgegeben von
Bernhard Sven Anuth und Georg Bier

Jessica Scheiper

Zensur im Dienst
des Priesterbildes

Der „Fall Crottogini“

echter

VORWORT

Die vorliegende Arbeit wurde im Wintersemester 2018/19 von der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Bonn als Dissertation angenommen. Für den Druck wurde sie geringfügig überarbeitet.

Mein Dank gilt allen, die mich bei diesem Projekt unterstützt haben. Besonders danke ich meinem Doktorvater Herrn Prof. Dr. Dr. Norbert Lüdecke, der mich zur Bearbeitung dieses Themas angeregt und den Verlauf zu allen Zeiten konstruktiv begleitet hat. Ohne seine Unterstützung wäre das Projekt in dieser Form nicht möglich gewesen. Herrn Prof. em. Dr. Gerhard Höver danke ich für die Erstellung des Zweitgutachtens. Für die Aufnahme in die Reihe Forschungen zur Kirchenrechtswissenschaft danke ich den Herren Professoren Dr. Bernhard Sven Anuth und Dr. Georg Bier. Mein Dank gilt auch den vielen Archivarinnen und Archivaren, die die Archivrecherchen ermöglichten, allen voran Frau Elisabeth Vetter, der Archivarin der Missionsgesellschaft Bethlehem im Staatsarchiv Luzern. Für die Unterstützung der studentischen Hilfskräfte am Kirchenrechtlichen Seminar der Universität Bonn bin ich ebenfalls sehr dankbar. Herrn Dr. Michael Karger sei für die Mühe des Korrekturlesens gedankt. Die Erzdiözese Köln hat mit einem großzügigen Druckkostenzuschuss zur Publikation beigetragen.

Von Herzen möchte ich mich schließlich bei meinem Mann für die vielfältige Unterstützung, den Rückhalt und seine Geduld bedanken. Ihm und meinen Großeltern, Margarete und Johannes Knöß, sei die Arbeit gewidmet.

Bonn/Königswinter, im Dezember 2018

INHALTSVERZEICHNIS

0. Einleitung

0.1 Formalia

0.2 Problemstellung

0.3 Forschungsstand, Quellen und Methode

0.4 Ziel und Schrittfolge

Erster Teil

1. Biografie

1.1 Kindheit und Ausbildung (1919–1940)

1.2 Noviziat und Studium (1940–1954)

1.3 Gymnasiallehrer und Novizenmeister (1954-1967)

1.4 Generalvikar (1967–1981)

1.5 Missionseinsätze (1982–1996)

1.6 Rückkehr in die Schweiz (1996–2012)

2. Das Dissertationsprojekt „Werden und Krise des Priesterberufes“

2.1 Genese des Themas

2.1.1 Das Priesterbild

2.1.2 Die Priesterausbildung

2.1.2.1 Die Priesterausbildung nach dem Dekret des Konzils von Trient

2.1.2.2 Die Priesterausbildung nach dem CIC/1917

2.1.2.2.1 Gemeinrechtliche Fixierung

2.1.2.2.2 Gehorsam als Berufungsbeweis

2.1.2.2.3 Sexualität und Priesterausbildung

2.1.2.2.3.1 Gesellschaftliche und kirchliche Vorprägungen

2.1.2.2.3.2 Sexualität in der Priestererziehung?

2.1.2.2.4 Aufkeimendes Problembewusstsein

2.2 Die Dissertation

2.2.1 Die Methodik

2.2.1.1 Der Fragebogen

2.2.1.2 Die praktische Durchführung

2.2.1.3 Die Auswertung der Erhebung

2.2.2 Der Inhalt

2.2.3 Das Promotionsverfahren und die geplante Veröffentlichung

2.3 Rezeption

2.3.1 Rezensionen

2.3.1.1 „Schweizerische Kirchenzeitung“

2.3.1.2 „Herder Korrespondenz“

2.3.1.3 Weitere (unveröffentlichte) Rezensionen

2.3.1.3.1 „Oberrheinisches Pastoralblatt“

2.3.1.3.2 „Mitteilungen für Seelsorge und Laienarbeit im Bistum Limburg“

2.3.1.3.3 „Kölner Pastoralblatt“

2.3.1.3.4 „Archives de sociologie des religions“

2.3.2 Konsequenzen

3. Kirche und Soziologie in der Nachkriegszeit

3.1 Sittlichkeit als regulierte Sexualität

3.2 Repressiver Kircheneinfluss

3.3 Zur Soziologie in den 1950er Jahren

3.3.1 Die Anfänge kirchlicher Statistik im konfessionellen Konflikt

3.3.2 Katholische Soziographie

3.3.2.1 Katholische Rahmenbedingungen: Wahrheitsmonopol und Zensur

3.3.2.2 Schnittstellen und Grenzen von Soziographie und Demoskopie

Zweiter Teil

4. Der „Fall Crottogini“

4.1 Das erteilte Imprimatur (September 1954)

4.2 Erste Bedenken (Mai 1955)

4.3 Eine Frage der Opportunität (Juni 1955)

4.4 Denunziation beim Hl. Offizium (Mai/Juni 1955)

4.5 Thema der Schweizer Bischofskonferenz (Juli 1955)

4.6 Ein erstes Verbot (Ende Juli 1955)

4.7 Erste Überarbeitungen (August 1955)

4.8 Kein Imprimatur (Oktober 1955)

4.9 Neue Überarbeitungen für das Hl. Offizium (Februar 1956)

4.10 Das Verbot (Juni 1956)

4.11 Verbleibende Möglichkeiten? (Ab Juni 1956)

4.12 Unter der Ladentheke

5. Crottogini, der Priesterberuf und die 1960er Jahre

5.1 Eine Reform des Index?

5.2 Der Index auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil

5.3 Alternative Kontrollmaßnahmen – Ein Monitum für Crottogini?

5.4 Das Ende des Index

6. Zusammenfassung, Würdigung und Ausblick

6.1 Zusammenfassung

6.2 Würdigung und Ausblick

Abkürzungsverzeichnis

Quellen- und Literaturverzeichnis

Quellen

Sekundärliteratur

Register

Stellenregister

Personenregister

Sachregister

0. EINLEITUNG

0.1 Formalia

Die verwendeten ungedruckten Quellen aus Archiven werden in den Fußnoten der jeweiligen Kapitel eingeführt, während im Quellenverzeichnis die Akte angezeigt wird. Einzig die Schriftstücke aus dem Nachlass Jakob Crottoginis aus dem Staatsarchiv Luzern, die sich gebündelt entnehmen ließen bzw. bereits Überschriften aufwiesen, sind im Quellenverzeichnis einzeln aufgeführt. Für diese Quellen, gedruckte Quellen und auch für die Sekundärliteratur werden schon bei der erstmaligen Angabe Kurztitel verwendet. Soweit der Kurztitel nicht aus dem ersten eigenständigen Substantiv besteht, wird er in Klammern im Quellen- bzw. Literaturverzeichnis unter dem dazugehörigen Titel vermerkt.

Bei Zitaten in ungedruckten Quellen werden offensichtliche Tippfehler korrigiert und der heutigen deutschen Orthografie angepasst.1 Die schweizerische Orthografie in den einzelnen Schriftstücken wird nicht an die deutsche angepasst. In den gedruckten Quellen und der Sekundärliteratur werden Fehler in der Orthografie oder Grammatik mit [sic!] gekennzeichnet. Die Anzahl unlesbarer Zeichen in den ungedruckten Quellen wird mit „[:]“ wiedergegeben.2 „Wenn die Anzahl der unlesbaren Buchstaben zwei überschreitet oder nicht eruiert werden kann, steht pauschal eine Auszeichnung mit drei Doppelpunkten [:::].“3

Sofern nicht anders gekennzeichnet, handelt es sich bei Übersetzungen von direkten Zitaten, die jeweils in den Anmerkungen im Original abgedruckt sind, um von der Verfasserin angefertigte Übersetzungen.

 

0.2 Problemstellung

Angestoßen wurde die vorliegende Arbeit von einer eher beiläufigen Information in der Habilitationsschrift des Historikers Benjamin Ziemann. In seiner Studie zum Verhältnis von katholischer Kirche und Sozialwissenschaften in den Jahren 1945–1975 erwähnte er eine empirische Dissertation von 1955 über zum Priesterberuf führende Lebensumstände.4 In ihr seien auch „Formen der ‚Berufskrisen‘, in denen Priester ihre Entscheidung zumindest zeitweise substanziell in Frage stellten, und deren Zusammenhang mit dem Zölibat“5 zur Sprache gekommen. Diese Arbeit sei nicht nur schon vor ihrer Veröffentlichung auf erhebliche Resonanz gestoßen, sondern „sofort vom Hl. Offizium verboten“6 worden. Einem interessierten Publikum sei sie gleichwohl im Laufe der Zeit über Umwege zugänglich gemacht worden.7 Auf die Hintergründe des Verbots ging Ziemann nicht weiter ein, obwohl gerade diese sehr spannend gewesen wären. Wie und warum war das Hl. Offizium auf diese Arbeit aufmerksam geworden? Hatte man den Titel denunziert? Was an der Arbeit erschien so gefährlich, dass man glaubte, sie sofort verbieten zu müssen? Und wie ging man konkret und ggf. in welchem Verfahren gegen diese Studie vor?

„Werden und Krise des Priesterberufes“8, so der Titel der besagten Arbeit, stammt von dem Schweizer Missionspater Jakob Crottogini. Schon ein erster Blick in die heute gängigen Datenbanken und Kataloge verriet, dass das Buch inzwischen in diversen Bibliotheken Europas und antiquarisch problemlos zu erstehen ist. Auch zitiert wurde Crottoginis Arbeit schon.9 Nur Näheres über das Verbot, seine Hintergründe und das Zensurverfahren war kaum auszumachen.10 Eine umfassende Aufarbeitung dieses Zensurfalls lag noch nicht vor. Dabei ist eine Aufarbeitung des Verbots in mehrfacher Hinsicht aktuell bedeutsam: Aus kirchenrechtshistorischer Sicht interessiert die Rekonstruktion des Zensurverfahrens, d. h., wer wann in welchem zeitgeschichtlichen und kirchenpolitischen Rahmen auf welcher rechtlichen Grundlage wie agierte, zumal Crottogini vermutlich einer der letzten Autoren war, dem das Hl. Offizium noch mit einer Indizierung drohte. Aktuell ist das Motiv für die Zensuraktion von besonderem Interesse, nämlich die öffentliche Befassung mit möglichen Problemen - einschließlich sexueller – in der Priesterausbildung. So lassen nicht nur mehrere Reformen der Priesterausbildung11, sondern vor allem die wissenschaftliche Einbeziehung der Seminarerziehung in das Bündel möglicher Ursachen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen durch Priester den Blick auf diesen Zensurfall richten.12 Zudem kann er ein weiteres Licht auf den amtlichen Umgang mit Ergebnissen empirischer Wissenschaften werfen.

0.3 Forschungsstand, Quellen und Methode

Das einzige Fundstück, das das Buchverbot ausführlicher, aber dennoch oberflächlich behandelt hat, war ein Artikel von Arnd Bünker und Roger Husistein. Für einen Beitrag in ihrem Sammelband über die Situation der Diözesanpriester in der Schweiz beschäftigten sie sich mit Crottogini, „dem Pionier der empirischen Priesterforschung“13, und hatten ihn 2011, ein Jahr vor seinem Tod, gebeten, ihnen über das Publikationsverbot zu berichten.14 Der Beitrag gelangte nicht über eine Kurzdarstellung des Priesterberufes und Crottoginis Erinnerungen an die Geschehnisse, ebenfalls in komprimierter Form, hinaus. Die Autoren selbst vermuteten als Motiv hinter dem Publikationsverbot die offene Behandlung der Themen Sexualität und Zölibat durch Crottogini sowie seine „ungenügende[n] Kenntnisse und eine oberflächliche Auseinandersetzung mit den Studienergebnissen“15. Weshalb das Publikationsverbot ein gutes Bespiel für die grundsätzlichen Vorbehalte sei, die die katholische Kirche lange Zeit gegenüber einer empirischen Untersuchung der kirchlichen Wahrheit gehegt habe, wie sie behaupteten, begründeten sie nicht.16

Die Aufarbeitung dieses bislang kaum beachteten Zensurfalls versprach deshalb Potenzial. Die interessierenden Details mussten dafür aber anhand von Quellen erschlossen, untersucht und belegt werden. Ausgangspunkt waren erste Recherchen zum Autor selbst. Crottogini war zwar zu Beginn dieser ersten Arbeiten erst kürzlich verstorben und konnte um kein persönliches Interview mehr gebeten werden, aber sein Nachlass ließ sich ausmachen. Diese Entdeckung erschien vielversprechend: Der zugänglich gemachte Nachlass im Staatsarchiv Luzern gewährte nicht nur einen Blick in die umfangreiche Korrespondenz Crottoginis, sondern enthielt auch Schriftstücke mit ersten chronologischen Überblicken über das Publikationsverbot.17 Bei einer der ersten Anfragen 2013 hieß es, Crottogini habe „persönlich eine [gleichwohl unvollständige] Chronologie und Dokumentation zum Verbot des Werkes zusammengestellt, […] vermutlich in seinen letzten Lebensjahren (2009/2010)“18, weil sich ein Journalist der Schweizerischen Kirchenzeitung (SKZ) für den Zensurfall interessiert habe.19 Allerdings erschien weder in der SKZ noch andernorts ein Artikel über den Verbotsfall. In Crottoginis Nachlass fand sich ein Interview über das Publikationsverbot, das sein Mitbruder P. Fritz Frei 2007 mit ihm geführt hatte.20 Leider waren nur noch Crottoginis Antworten vorhanden, als Erzählung in der dritten Person. Das Interview bot eine kurze Zusammenfassung des Buchverbots und seiner Erfahrungen mit dem Hl. Offizium. „Was heute noch passiert an römischen Massnahmen gegen Theologen“, erinnere daran, „dass die Kirchenleitung den richtigen Umgang noch nicht gefunden hat“21, lautete das Fazit des Interviews.

Ein weiteres Interview hatte Crottogini 2004 einer Gruppe von vier Studierenden der Sozialen Arbeit an der Fachhochschule Luzern für deren Studienprojekt „Narratives Interview“ gegeben.22 Darin interessierten sich die Studierenden für seine Lebensgeschichte, prägende Erlebnisse und besondere Einflüsse. Zu den Erinnerungen zählte auch das Publikationsverbot, aber auch sie blieben unveröffentlicht und boten keine kritische Auskunft zu dem komplexen Zensurfall.

Die unerlässliche Grundlage für einen aussagekräftigen Zugriff auf den Zensurfall ist der Nachlass Jakob Crottoginis, der im August 2014 vom Archiv seiner Missionsgesellschaft an das Staatsarchiv in Luzern übergeben wurde,23 und seine gesammelten Korrespondenzen, Entwürfe, Zeitungsartikel, einen selbst verfassten Lebenslauf und eine von ihm selbst angelegte (wenngleich lückenhafte) Dokumentation des Publikationsverbots umfasst. Er besteht zum überwiegenden Teil aus Schreibmaschinenseiten im Format DIN A4, nur einzelne Schriftstücke und Notizen sind handschriftlich und auf kleineren Seiten bzw. Postkarten verfasst.24 Sämtliche Aktenschriftstücke an kirchliche Autoritäten, besonders seinen Churer Bischof, Briefe an seinen Doktorvater an der Universität und an Mitstreiter im Zensurfall sind meist als Abschrift vorhanden. Teilweise finden sich im Nachlass Abschriften seiner Briefe an Freunde und Mitbrüder, oftmals ermöglichen aber auch die Antworten der Korrespondenzpartner eine Rekonstruktion seiner Schreiben. Anhand des Nachlasses gelingen große Teile einer chronologischen Rekonstruktion des Verfahrens. Crottoginis umfangreiche Korrespondenzen und Dokumentationen erlauben zudem einen erhellenden Einblick in das innerkirchliche Klima der 1950er Jahre, skizzieren, wie er seine Rolle in diesem Konflikt sah, und lassen seine persönliche Entwicklung nach dem Verbot erkennen. Der Nachlass zeigt Crottoginis Beurteilung des Zensurverfahrens, seine Kämpfe mit den kirchlichen Autoritäten und seine dadurch ausgelösten Glaubenszweifel. Ergänzt wird der Nachlass von unzähligen Notizen, die Crottogini während des Verbotsverfahrens für seine eigenen Unterlagen anfertigte, ohne dass sie einen direkten Hinweis enthielten, Crottogini könnte selbst geplant haben, sie zu veröffentlichen.25 Gleichwohl finden sich dort auch Selbstzeugnisse, die seit 2002 schon „mit Blick auf die Nachwelt entstanden sind“26. Für Crottoginis erhaltene Schriftwechsel und Notizen, die vor dem Jahr 2002 datieren, ist aber begründet anzunehmen, dass sie nicht vor dem Hintergrund einer geplanten Veröffentlichung entstanden sind. Dafür spricht auch die hohe Zahl an Fehlern in den einzelnen Schriftstücken, von denen Crottogini wohl für eigene Zwecke eine Abschrift anfertigte, und keine Notwendigkeit sah, offensichtliche Tippfehler zu korrigieren.27

Der Nachlass umfasst nur wenige amtliche Schriftstücke, die nicht von Crottoginis Churer Bischof Caminada stammen. Fast alle involvierten kirchlichen Autoritäten korrespondierten nicht direkt mit ihm, sondern über seinen Bischof bzw. seinen Oberen, entsprechend lagen Crottogini die Schriftstücke auch nie vor. Besonderen Aufschluss für eine lückenlose Rekonstruktion versprächen in dieser Angelegenheit daher die Akten aus dem Bischöflichen Archiv Chur, wo sich einige Schriftstücke an und von Bischof Caminada befinden dürften. Crottogini selbst gab nur wenige Jahre vor seinem Tod in seiner selbst erstellten chronologischen Übersicht an, die Unterlagen zu seinem Imprimaturfall seien dort „bis zur Stunde […] nicht gefunden“28 worden. Crottogini hatte sich wohl einst selbst um Einsichtnahme in die Akte bemüht. Auf Anfrage der Verfasserin im August 2015 antwortete derselbe Archivar: „Pater Jakob Crottogini verstarb erst 2012. Auch wenn das Bischöfliche Archiv Chur (BAC) keinen expliziten Nachlass des Immenseer-Missionspaters besitzt […][,] sind sämtliche Akten, welche mit seiner Person im Zusammenhang stehen und bei uns (eventuell) greifbar sind, so auch die Akten wegen Crottoginis Publikation ‚Werden und Kreise [sic!] des Priesterberufes‘ gesperrt. Es kann also keine Einsichtnahme gewährt werden […].“29

Um den Fall dennoch möglichst lückenlos zu rekonstruieren und die eingangs gestellten Fragen zu beantworten, galt es dann die nächste – noch wichtigere – Quelle ausfindig zu machen: Die Akten des Hl. Offiziums im Archiv der Kongregation für die Glaubenslehre. Denn diese Quellen dürften die (internen) Vorgänge des Hl. Offiziums beleuchten und so das Bild des Zensurfalls vervollständigen. Die Bestände aus dem Pontifikat Pius’ XII. sind der Forschung allerdings noch nicht zugänglich gemacht30 und auch in diesem Fall wurde eine Sondergenehmigung (Schutzfristverkürzung) nicht erteilt.31 Insbesondere zu den Fragen, wer Crottogini denunziert hat, was der letzte Auslöser für das Veröffentlichungsverbot war und wie das Verfahren innerhalb der Kongregation ablief, wären die noch nicht freigegebenen Bestände aus dem Pontifikat Pius’ XII. außerordentlich hilfreich gewesen. Gleichermaßen bedauerlich ist, dass der Briefwechsel zwischen dem Apostolischen Nuntius in der Schweiz, Crottoginis Bischof und dem Hl. Offizium nicht zugänglich gemacht wurde. Auf Anfrage bei der Apostolischen Nuntiatur in Bern teilte Nuntius Thomas E. Gullickson der Verfasserin im November 2015 mit, die „Archive vor 1985“ seien bereits „nach Rom geschickt“32 und würden dort nun gelagert, so dass er leider nicht helfen könne. Die vatikanischen Archivare seien bemüht, die Dokumente für wissenschaftliche Arbeiten zugänglich zu machen, bislang seien die Archivare aber erst bei den Beständen der 1930er Jahre angekommen und es dürfe noch „eine Weile dauern“33, bis die der 1950er Jahre zugänglich gemacht würden. Damit gelten für die Nuntiaturbestände die gleichen Sperrfristen wie für das Archiv der Kongregation für die Glaubenslehre.

Spätestens ab diesem Zeitpunkt musste für die Beschaffung der benötigten Informationen anders vorgegangen werden. Ausgangspunkt aller Recherchen war das Wissen um das Verbot durch das Hl. Offizium, wie es der Nachlass Crottoginis belegt. Die Konstitution Papst Benedikts XIV. Sollicita ac provida hatte seit 1753 mitunter den Ablauf von Indizierungsverfahren geregelt. Ging man davon aus, dass es – wie einst von der Konstitution vorgegeben – für das Veröffentlichungsverbot des Crottogini-Buches Voten von Mitarbeitern des Hl. Offiziums gegeben hatte, waren diese vielleicht auch anders zu ermitteln. Deshalb war es unerlässlich, mögliche Quellen außerhalb des Archivs der Kongregation für die Glaubenslehre zu ermitteln, die Aufschluss über das Verfahren geben könnten. In der Hoffnung, in den Privatnachlässen der deutschsprachigen Konsultoren des Jahres 1955 relevante Gutachtenentwürfe, Ausfertigungen, Gesprächsnotizen oder Korrespondenzen zu finden, wurden diese nach Möglichkeit konsultiert, um so mehr oder minder deren Beteiligung zu be- oder widerlegen und Aufschlüsse über das Verfahren zu liefern.34

Freilich dürfen die Grenzen dieses Vorgehens nicht verschwiegen werden: Auch wenn Sollicita ac provida Zensurverfahren klar regelte, sind doch Abweichungen von der Konstitution bekannt geworden. Es kann deshalb angenommen werden, dass sich das Vorgehen des Hl. Offiziums beim Priesterberuf 1955 an der Konstitution von 1753 orientierte, diese aber nicht vollends befolgte. Dennoch handelt es sich a) um eine Vermutung, die b) bisweilen auch nur unscharf be- oder entkräftet werden kann. Abweichungen von dieser Verfahrensordnung und mögliche Begründungen für diese Abweichungen werden nach Möglichkeit beschrieben.

Ergänzend wurden Akten aus dem Historischen Archiv des Erzbistums Köln (AEK) zu Rate gezogen. Crottoginis Nachlass ließ darin wichtige und aufschlussreiche Belege vermuten, weil 1955 sowohl der Kölner Generalvikar als auch der Erzbischof an dem Verfahren beteiligt waren. Über den eigentlichen Zensurfall hinaus halfen weitere dort archivierte Akten mit Schriftstücken aus der Nachkriegszeit, das Klima zu konturieren, in dem sich das Publikationsverbot ereignete. Auch im Erzbischöflichen Archiv in Freiburg i. Br. (EAF) ließen sich Schriftstücke zu dem Zensurfall ausmachen. Das gemeinsam geführte Diözesanarchiv für Lausanne, Genf und Fribourg (AEvF) wies einige Korrespondenzen zwischen mehreren beteiligten Personen auf. Hier gerieten auch erstmals Personen ins Blickfeld, über deren Beteiligung Crottogini selbst nichts zu wissen schien. Der damalige Bischof von Basel hatte Crottogini bei einer Überarbeitung seines Buches auch Unterstützung angeboten. Deshalb verfügte das Baseler Diözesanarchiv in Solothurn (BiASo) ebenfalls über einige Unterlagen, wenngleich auch viele Duplikate bereits vorhandener Dokumente.

Weil die beanstandete Studie Crottoginis in Fribourg entstand, und sein Doktorvater dort weiter lehrte, war anzunehmen, auch dort könnten sich relevante Quellen aus den Jahren 1955–1957 befinden. Das Universitätsarchiv in Fribourg verfügte aber nicht über solche Unterlagen. Ebenso führten die Recherchen im Archiv der Schweizer Bischofskonferenz in Fribourg leider nicht zum erhofften Ergebnis. Es fanden sich keine Unterlagen in dieser Angelegenheit. Der Nachlass des Mainzer Weihbischofs Reuß enthielt ebenso keine Korrespondenzen mit bzw. über Crottogini, obwohl sich einige seiner Briefe im Nachlass von Crottogini befanden.35 Die um Korrespondenzen, interne Notizen oder ähnlich erhaltene Schriftstücke angefragten Priesterausbildungsstätten, in denen Crottogini seine Studie hatte durchführen dürfen, antworteten entweder leider gar nicht oder konnten keine positive Rückmeldung geben.36 Viele dieser Einrichtungen waren inzwischen auch geschlossen. Unter Umständen bedeutete aber eine Fehlanzeige in einem Archiv oder eine negative Rückmeldung dennoch einen Befund, weil sich damit die Wahrscheinlichkeit, eine bestimmte Person oder Institution sei involviert gewesen, verringerte.

Die vorhandenen Quellen konnten in eine chronologische Reihenfolge gebracht und Handlungsstränge und Protagonisten herausgearbeitet werden. Die Quellen konnten oftmals von zeitgenössischer Literatur gestützt werden, die sich zwar nicht immer ausdrücklich mit Crottogini und dem Priesterberuf auseinandersetzte, aber doch Rückschlüsse auf das (kirchenpolitische) Klima dieser Jahre zuließ.

0.4 Ziel und Schrittfolge

Im Rahmen einer kanonistischen Fallanalyse soll in der vorliegenden Arbeit anhand der verfügbaren Quellen der „Zensurfall Crottogini“ historisch und rechtlich rekonstruiert werden. Auf der Grundlage des altkodikarischen (Lehr-)Rechts und ergänzender Rechtsquellen soll dieser spezielle Zensurfall einerseits biographisch eingeordnet und andererseits untersucht werden, inwieweit sich die einzelnen kirchlichen Autoritäten und speziell das Hl. Offizium an das geltende Recht hielten bzw. gebunden sahen. Die zeitgeschichtliche Kontextuierung unter Einbeziehung spezifischer kirchenamtlicher Sensibilitäten und der selektiven Rezeption sozialwissenschaftlicher Ergebnisse durch die kirchliche Hierarchie kann die Konturen des Falles schärfen.

Dem entspricht die Schrittfolge: Ein erster Teil behandelt die Vorgeschichte des Zensurfalls, ein zweiter Teil die Zeit ab dem Zensurfall. Ausgehend von der Lebensgeschichte Crottoginis (1.), seiner persönlichen Motivation, den Priesterberuf abzufassen, und den näheren Entstehungsbedingungen seiner Studie (2.), werden zur näheren Kontextuierung das zeitgenössische Priesterbild und die darauf zielende Priesterbildung eingeblendet (2.1). Für das Verständnis der späteren Buchbeanstandung sind Methode, Durchführung und Befunde der Crottogini-Studie ebenso aufschlussreich (2.2) wie die (fach-)wissenschaftliche Rezeption seiner Arbeit, die Kritiker erst auf seine Arbeit aufmerksam machte (2.3). Die kirchliche Ablehnung geschah vor dem zeitgeschichtlichen Hintergrund der vermeintlich prüden 1950er Jahre, als die katholische Kirche die Sexualität der Gläubigen streng zu normieren und zu regulieren versuchte (3.). Im zweiten Teil folgen auf die historischen Hintergründe und die zeitgeschichtliche Einbettung die Rekonstruktion des Verfahrens und seine kanonistische, näherhin lehrrechtliche Einordnung (4.). Im Umfeld des II. Vatikanums und der auf ihm angeregten Reformen für die Büchergesetzgebung geriet Crottogini Anfang der 1960er Jahre ein weiteres Mal ins Visier des Hl. Offiziums, kurz bevor sich die kirchliche Büchergesetzgebung 1966 grundlegend änderte (5.). In einer Zusammenfassung werden schließlich die Ergebnisse der historischen Rekonstruktion und kanonistischen Analyse des Zensurfalls vorgestellt und gewürdigt (6.).

1 Dies geschieht in Anlehnung an SCHULZE, Johannes, Richtlinien für die äußere Textgestaltung bei Herausgabe von Quellen zur neueren deutschen Geschichte, in: Blätter für deutsche Landesgeschichte 98 (1962) 1–11.

2 Vf.in folgt der Vorlage von STOLZ, Michael/SCHÖLLER, Robert/VIEHAUSER, Gabriel, Transkriptionsrichtlinien des Parzival-Projekts, in: Beiheft zu editio 26 (2007) 295-326, hier 316.

3 Ebd.

4 Vgl. ZIEMANN, Kirche, 207.

5 Ebd.

6 Ebd.

7 Vgl. ebd.

8 Im Folgenden wird der Titel mit „Priesterberuf“ abgekürzt.

9 Vgl. GATZ, Zweiter Weltkrieg, 205; STENGER, Wissenschaft, 12; GRIESL, Ende, 40 und STELZER, Seelsorgestudie, 148 Anm. 5.

10 In einem Spiegel-Artikel von 1971 hieß es knapp, der Priesterberuf sei „bekämpft worden“ (AA. VV., Massenflucht, 92). Etwas aussagekräftiger waren ein Jahr später die Ausführungen von PFÜRTNER, Kirche, 276f.: Der Priesterberuf sei „schnell unterdrückt [worden]: Das Buch musste seinerzeit auf obrigkeitliches Geheiß nach seinem Erscheinen aus dem Handel gezogen werden.“ Welche Obrigkeit, blieb offen. Da das Buch nie offiziell erschienen war, konnte es dementsprechend auch nicht aus dem Handel gezogen werden. Pfürtner gab nicht an, woher die Informationen stammten. Ob er das Verbot als Konsequenz von Crottoginis (aus Sicht der 1970er Jahre) „methodisch reichlich unvollkommene[m] Versuch“ (ebd.) betrachtete, ist nicht erkennbar. Auch FORSTNER, Priester, 109 Anm. 71 hat den Sachverhalt inkorrekt wiedergegeben, wenn er schreibt, Crottogini habe „gegen offenbar nicht geringen innerkirchlichen Widerstand“ statistisches Material gesammelt. Das Sammeln des statistischen Materials hatte aber tatsächlich kaum innerkirchlichen Widerstand ausgelöst, erst die geplante Veröffentlichung rief die Kritiker auf den Plan. Im Jahr 2000 berichtete MEIER, Ehe- und Sexualmoral, 569 Anm. 9, der Priesterberuf habe trotz bischöflicher Druckerlaubnis „auf Betreiben der Deutschen Bischofskonferenz nicht ausgeliefert“ werden dürfen. Wie er zu der Aussage gelangen konnte, zu dem Verbot sei es durch die Deutsche Bischofskonferenz gekommen, ist unklar und unbelegt. Zudem muss er mit der Deutschen Bischofskonferenz die Fuldaer Bischofskonferenz gemeint haben, wie der Vorgängerzusammenschluss bis 1965 hieß. Ein ehemaliger Schüler Crottoginis berichtete 2013, es sei damals geflüstert worden, Crottogini habe „aufsehenerregende Forschungen zur männlichen Sexualität betrieben […] und dass seine Arbeit in kirchlichen Kreisen Tabus verletzte. Er hatte damit ganz gefährliche Bereiche tangiert. Denn schon eine Befragung über Sex wurde als Skandal angesehen. Über so etwas sprach man nicht – auch nicht im wissenschaftlichen Kontext. […] Die Oberen sollen gezittert haben, hieß es unter uns jungen Studenten; selbst uns packte ein Schauer“ (IMFELD, Straßen, 179). Über nähere Details verfügte er jedoch auch nicht. Am zutreffendsten, aber gleichfalls ungenau, berichtete in einem Nachruf auf Crottogini BARGETZI, Crottogini, 2, der Priesterberuf sei bereits gedruckt gewesen, doch „,von oben‘ kam ein rigoroses Verkaufsverbot“. STELZER, Krisendiagnosen, 3–6 hat sich ebenfalls mit dem Buchverbot beschäftigt, übernahm aber nur die (unkritischen) Ausführungen der bereits genannten Sekundärliteratur und kam nicht darüber hinaus.

11 Es sei die Pflicht der Kirche, Berufungen „liebevoll zu fördern, anzunehmen und zu begleiten“, betonte PAPST FRANZISKUS in seiner Ansprache an die Vollversammlung der Kongregation für den Klerus am 3. Okt. 2014, 15 die Wichtigkeit von Berufungen. Eine Berufung sei ein „,Rohdiamant‘, der mit Sorgfalt, Achtung vor dem Gewissen der Personen und Geduld bearbeitet werden muss, um inmitten des Gottesvolkes zu erstrahlen“ (ebd.), wozu die Priesterausbildung ihren Teil beitrage. Die Vollversammlung fand im Oktober 2014 statt, um den ersten Entwurf einer neuen Ratio fundamentalis zu besprechen, einem Ausführungsdekret gemäß c. 31 § 1 CIC/1983 für die kodikarischen Normen über die Priesterausbildung, die 2016 erschien (vgl. C CLER, Ratio fundamentalis sowie ergänzend SCHNEIDER, Sonderwelt, 27-31). Die bis 1988 zuständige Kongregation für das katholische Bildungswesen hatte am 6. Januar 1970 eine erste Ratio fundamentalis veröffentlicht (vgl. SC INSTCATH, Ratio fundamentalis, 321–384 und dazu SCHNEIDER, Auslaufmodell, 94–98), die mit den Aussagen über die Priesterausbildung des Zweiten Vatikanischen Konzils übereinstimmen sollte. 1985 folgte eine für den CIC/1983 aktualisierte Fassung, die wiederum von der 2016er Ratio fundamentalis abgelöst wurde.

12 Die 2011 veröffentlichte John Jay-Studie etwa, die die Ursachen und den Kontext des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch katholische Priester in den USA zwischen 1950 und 2010 untersuchte, hat ermittelt, besonders die Weihejahrgänge der 1940er und 1950er Jahre hätten Schwierigkeiten mit Intimität gehabt. Dies könnte auch eine Konsequenz von Ausbildungsdefiziten sein, die eine angemessene psychosexuelle Reifung zum Teil be- bzw. verhindert hätten. Vielen späteren Tätern sei in der Ausbildung ein Zugang zur „human formation“ (TERRY u. a. [Hg.], Causes, 5) verwehrt geblieben. Viele Täter hätten deshalb eine „‘confused’ sexual identity“ gezeigt (ebd.). Exemplarisch machten auch HILPERT, Problem, 173–176 und KEENAN, Child Sexual Abuse auf die Wechselwirkungen zwischen psychosexueller (Un-)Reife, Seminarerziehung, Zölibatsverpflichtung und sexuellem Missbrauch aufmerksam und vgl. auch BUCHER, Geiz, 152. Dass einige Priester Schwierigkeiten mit ihrer Sexualität bzw. dem Zölibat hatten, war der kirchlichen Autorität bekannt. Am 16. März 1962 gab es eine Neuauflage der geheimen Instruktion von 1922 „De modo procedendi in causis sollicitationis“ des Hl. Offiziums, was den Schluss nahelegt, das Hl. Offizium muss über sexuelle Missbräuche und Übergriffe informiert gewesen sein. PALLENBERG, Türen, 233 sprach sogar von einer Vielzahl an (wenn auch nicht immer begründeten) Meldungen an die örtlichen kirchlichen Instanzen und an das Hl. Offizium, sodass es „ein Formular zum Ausfüllen hat drucken lassen“. Bis es zu der Einleitung eines Verfahrens gekommen sei, habe man allerdings bis zur „dritte[n] Denunzierung“ gewartet (ebd.).

13 BÜNKER/HUSISTEIN, Zwischenhalt, 66.

14 Vgl. ebd.

15 Ebd., 65f

16 Vgl. ebd., 66.

17 Ein erster Teil des Nachlasses lag in digitaler Form (als Farbscans) seit Januar 2015 vor. Dieser erste Teil umfasste bereits 524 Scans. Im Dezember 2015 folgten weitere 57 Farbscans. Die einzelnen Dokumente waren nicht paginiert, aber grob chronologisch sortiert. Sie wurden von der zuständigen Archivarin im Staatsarchiv Luzern, Frau Elisabeth Vetter, zusammengestellt.

18 VETTER an Prof. Norbert Lüdecke per E-Mail am 17. Juli 2013. Die E-Mail liegt Vf.in vor.

19 Vgl. ebd.

20 StaLu, FREI, Interview v. 28. März 2007, 1. Der vorliegende Text ist mit einer Notiz versehen: „Notizen nach einem Interview mit einem elektronischen Gerät. Eine Fehlmanipulation des Interviewers nach Beendigung des Gesprächs löschte leider das Ton-Dokument. – Das Interview folgte einem schriftlich vorliegenden Plan. Diese Aktennotiz ersetzt das Ton-Dokument. Sie wurde von J. Crottogini am 3.4.2007 eingesehen, korrigiert und ergänzt“ (ebd.).

21 Ebd., 3.

22 Vgl. StaLu, MEIER u. a., Biographie.

23 Vgl. SCHELBERT, SMB-Archiv, o. S. sowie KANTON LUZERN, Staatsarchiv, o. S.

24 Beschreibungen etwaiger Besonderheiten wie z. B. handschriftliche Vermerke finden sich meist in den jeweiligen Anmerkungen.

25 In dem 2004er Interview mit Studierenden erzählte er, er habe immer gesagt, „es wäre ein Skandal, wenn ich jetzt ein Buch herausgeben würde über das Buch“ (StaLu, MEIER u. a., Biographie, 9). Darin dürfte aber mehr seine Enttäuschung über seine Erfahrungen mit dem Hl. Offizium erkennbar werden als eine tatsächliche Absicht, die Ereignisse zu veröffentlichen. Denn in keinem erhaltenen Brief an seinen Verleger hat er ein solches Vorhaben jemals angesprochen.

26 HENNING, Selbstzeugnisse, 135. Der sehr lange Nachruf für einen Mitbruder im Jahr 1999 habe ihn „zur Überprüfung meines eigenen Lebens und zu dessen möglicher Berichterstattung im Todesfall angeregt“, notierte Crottogini am 26. Feb. 2002 (StaLu, CROTTOGINI, Vorspann, 1).

27 Vgl. dazu ARNOLD, Umgang, 51.

28 StaLu, CROTTOGINI, Dokumentation, 2.

29 Archivar Albert FISCHER an Verf.in am 1. Sept. 2015 per E-Mail (H. v. Vf.in). Der Churer Generalvikar Martin Grichting bestätigte auf Anfrage vom 25. November 2015 diese Auskunft. Es handele sich um personenbezogenes Archivgut, für das eine Sperrfrist von 30 Jahren seit dem Tod des Betroffenen gelte. „Die Bistumsleitung möchte keinen Präzedenzfall schaffen, indem bereits drei Jahre nach dem Tod der betroffenen Person Archivbestände geöffnet werden.“ (GRICHTING an Norbert Lüdecke, 11. Dez. 2015, Schreiben liegt Verf.in vor). Eine Sondergenehmigung wäre gemäß § 32 der Benutzerordnung des Archivs in Chur („Anordnung über die Sicherung und Nutzung des bischöflichen Archivs Chur“) gleichwohl prinzipiell möglich gewesen, zumal Crottogini sich selbst schon an der Akte interessiert gezeigt hatte. Im August 2015 ging zudem eine Anfrage an den Churer Regens Martin Rohrer mit der Bitte um Auskunft über etwaige Archivbestände hinsichtlich der Fragebögen, die Churer Seminaristen einst für Crottogini ausfüllten. Rohrer leitete die Anfrage an Archivar Fischer weiter. FISCHER antwortete Rohrer am 21. Okt. 2015, er habe der Verf.in bereits mitgeteilt, im Churer Archiv gebe es keinen Nachlass Crottoginis. „Es entzieht sich auch meiner Kenntnis, wo ein solcher liegt bzw. aufbewahrt wird. Sämtliche Akten, welche mit Crottoginis Person in Zusammenhang stehen und bei uns oder in anderen kirchlichen Institutionen des Bistums Chur liegen könnten (z. B. Priesterseminar), so auch die Akten wegen Crottoginis Publikation ‚Werden und Kriese [sic!] des Priesterberufes‘, sind gesperrt (vgl. Sperrfristen in der Benutzerordnung des BAC […]). Es kann und darf also keine Einsichtnahme gewährt werden.“ Regens ROHRER leitete die E-Mail am 21. Okt. 2015 an Verf.in weiter.

30 Vgl. MATHEUS, Grundlagenforschung, 6; WOLF/SCHEPERS, Heiliger Stuhl, 496.

31 Eine Bitte um Erlaubnis zur Einsichtnahme in die Akten des Hl. Offiziums an Luis LADARIA SJ, Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre, lehnte dieser mit Schreiben vom 16. Jan. 2018 an Norbert Lüdecke ab. Der Brief liegt Vf.in vor. Etwa einhundert solcher Anträge auf Sondergenehmigungen gingen jährlich ein, erklärte jüngst der Archivar des Archivs der Kongregation für die Glaubenslehre Msgr. Alejandro Cifres im Interview (vgl. JUCHEM, Kirchengeschichte, o. S.). Den Zeitpunkt für die offizielle Öffnung der Bestände aus dem Pontifikat Pius’ XII. bestimme allein der Papst (vgl. DERS., Licht, o. S.).

32 GULLICKSON an Verf.in, 30. Nov. 2015.

33 Ebd.

34 Vgl. für dieses Rekonstruktions-Verfahren WOLF, Ketzer, 192–197.

35 Per E-Mail erhielt Verf.in auf schriftliche Anfrage vom 21. Aug. 2015 vom Mainzer Dom und Diözesanarchiv diese Auskunft.

36 Rückmeldungen kamen meist per E-Mail: von den Verantwortlichen des Africanum / der Afrikamissionare – Weisse Väter der Schweiz am 27. Aug. 2015, des Priesterseminars St. Beat in Luzern am 27. Aug. 2015, des Klosters Einsiedeln am 1. Sept. 2015, der Kapuzinerklöster in der Schweiz (Luzern, Stans und des Provinzarchivs) am 2. Sept. 2015, des Canisianums in Innsbruck am 3. Sept. 2015, des Klosters Engelberg am 7. Sept. 2015, des Priesterseminars Eichstätt am 7. Sept. 2015, des Priesterseminars Graz-Seckau am 15. Sept. 2015 und des Priesterseminars Freiburg i. Br. am 15. Oktober 2015. Sie alle bedauerten, über keine Unterlagen in dieser Angelegenheit zu verfügen.