Andreas Friedel

„Chemin Neuf“ in kirchenrechtlicher Sicht

Entwicklung und Profil einer „katholischen Gemeinschaft mit ökumenischer Berufung“

Forschungen zur
Kirchenrechtswissenschaft

Band 41

Begründet von
Hubert Müller und Rudolf Weigand

Herausgegeben von
Bernhard Sven Anuth und Georg Bier

Andreas Friedel

„Chemin Neuf“
in kirchenrechtlicher Sicht

Entwicklung und Profil einer „katholischen
Gemeinschaft mit ökumenischer Berufung“

INHALTSVERZEICHNIS

EINLEITUNG

1. KAPITEL: DIE GRÜNDUNG DER KOMMUNITÄT CHEMIN NEUF

1.1 Quellenlage zur Gründung

1.2 Der Zündfunke – die Begegnung mit der pfingstlich-charismatischen Erneuerungsbewegung

1.2.1 Erster Berührungspunkt mit der pfingstkirchlichen Frömmigkeit

1.2.2 Das Gebetswochenende und die Taufe im Heiligen Geist

1.3 Weitere religiöse und zeitgeschichtliche Einflüsse

1.3.1 Die Einflüsse der 1968er-Bewegung

1.3.2 Das II. Vatikanische Konzil

1.4 Der Beginn der Lebensgemeinschaft

1.4.1 Der Kreis von sieben Gründungsmitgliedern und das erste Haus in Lyon

1.4.2 Der Beitritt von Ehepaaren und Familien

1.5 Die Etappen des Wachstums

1.5.1 Neue Niederlassungen in Frankreich

1.5.2 Weichenstellung in Richtung Multinationalität und Interkonfessionalität

1.6 Die Niederlassungen in Deutschland

1.6.1 Chemin Neuf im Erzbistum Berlin

1.6.2 Übernahme der Hochschulseelsorge in Bonn

1.7 Die Ausbildung rechtlicher Strukturen

2. KAPITEL: DIE SPIRITUALITÄT DES CHEMIN NEUF

2.1 Die charismatische Glaubenspraxis

2.1.1 Das spirituelle Gründungsnarrtiv der Kommunität

2.1.2 Einordnung der charismatischen Erneuerungsbewegung

2.1.3 Zielsetzung der charismatischen Erneuerung

2.1.4 Verschiedene Facetten der charismatischen Glaubenspraxis

2.2 Die ignatianische Spiritualität in der Umsetzung bei Chemin Neuf

2.2.1 Der Umfang des reklamierten ignatianischen Erbes

2.2.2 Vergleich zwischen ignatianischer Tradition und CCN-Praxis

2.2.3 Wertung

2.2.4 Die Verankerung des ignatianischen Erbes bei CCN

2.3 Die ökumenische Ausrichtung

2.3.1 Stellenwert der Ökumene und ökumenisches Selbstverständnis

2.3.2 Der Ursprung des Ökumenegedankens

2.3.3 Die theologischen Grundlinien der CCN-Ökumene

2.3.4 Zuordnung zu theologischen Konzepten

2.3.5 Umsetzung der alltagsorientierten und geistlichen Ökumene

2.4 Weitere spirituelle Einflüsse

2.4.1 Die theresianische Spiritualität

2.4.2 Spuren monastischer Spiritualität

2.5 Zusammenfassende Überlegungen zur Spiritualität

3. KAPITEL: DER AUFBAU IN KONZENTRISCHEN KREISEN

3.1 Das Charisma als Lebensprinzip der GGB

3.1.1 Theologische und soziologische Überlegungen zum Charisma

3.1.2 Der nivellierende Mitgliedschaftsbegriff „Engagement“

3.2 Das Klerikerinstitut als innerster Kreis des Chemin Neuf

3.2.1 Die gegenseitige Hinordnung von Klerikerinstitut und kirchlichem Verein

3.2.2 Das CCN-Klerikerinstitut diözesanen Rechts

3.2.3 Heutige Rechtsform und Gestalt

3.2.4 Eine verbandliche Lebenswirklichkeit in zwei Rechtsformen

3.3 Der öffentliche Verein als Rechtsform für mehrere Untergruppen

3.3.1 Die Lebensfraternitäten als verbindlichster Kreis des öffentlichen Vereins

3.3.2 Die Stadtviertelfraternität

3.3.3 Die Diasporafraternität

3.4 Der Bund von Chemin Neuf

3.4.1 Ursprung und Zielsetzung des Bundes

3.4.2 Die Aktivitäten und Aufgaben der Bund-Mitglieder

3.5 Die internationale ökumenische Gebetsgruppe – das „Net for God“

3.5.1 Die Stellung des „Net for God“ im Gesamtgefüge des Verbandes

3.5.2 Die Zielsetzung des „Net for God“

3.6 Thematische und zielgruppenorientierte Sozialformen

3.6.1 Kreisringe mit Segmentierungen

3.6.2 Die Jugendgruppen als Typus der zielgruppenorientierten Sozialform

3.6.3 Themenzentrierte Untergruppen des CCN-Verbandes

3.7 Zusammenfassende Überlegungen zur Organisationsstruktur

4. KAPITEL: DAS APOSTOLAT DES CHEMIN NEUF

4.1 Erwartungen und Skepsis – das Apostolat

4.2 Das Apostolat in den Basisdokumenten von Chemin Neuf

4.2.1 Eine apostolisch tätige Gemeinschaft – Aussagen der Konstitutionen

4.2.2 Erläuterungen zum Apostolat in Selbstdarstellungen der Kommunität

4.2.3 Die Ausführungen des Gründers Laurent Fabre

4.2.4 Das Ethos der Gründungsmitglieder

4.3 Überblick über soziale, caritative und kirchliche Unternehmungen

4.3.1 Das Rehabilitationsprojekt für Jugendliche

4.3.2 Die ersten Bildungszyklen

4.3.3 Chemin Neuf in der Pfarrseelsorge

4.3.4 Studentenwohnheime und Sprachkurse für Jugendliche

4.3.5 Pastoral für Eheleute

4.3.6 Öffentlichkeitsarbeit und mediale Verkündigung

4.3.7 Aktivitäten im Bereich der Sozial- und Gesundheitsfürsorge

4.3.8 Evangelisationsbemühungen – die Alpha-Kurse

4.4 Theologische Deutung des Apostolats

4.5 Das verbandsspezifische Apostolat von CCN

4.5.1 Die Ehe- und Familienpastoral

4.5.2 CCN-Bildungseinrichtungen

4.5.3 Im Zeittrend – Therapeutische Seelsorge

5. KAPITEL: RECHTSCHARAKTER UND KONSOZIATIONSFORM

5.1 Eine etymologische Annäherung

5.1.1 Bezeichnungen im französischen Sprachraum

5.1.2 Die italienische und kuriale Terminologie

5.1.3 Die Bezeichnungen im deutschen Sprachraum

5.2 Eine Annäherung über die Typologie

5.2.1 Einteilung nach organisatorischer Beständigkeit und innerer Strukturiertheit

5.2.2 Eine Typologie in Abgrenzung zu anderen Sozialformen

5.2.3 Ein soziologisch-theologisches Klassifizierungsmodell

5.3 Vergleich zwischen kanonischen Vereinen und geistlichen Gemeinschaften

5.3.1 Der Vereinsstatus – Notlösung oder angemessene Rechtsform?

5.3.2 Ursprung und Natur der klassischen Vereine

5.4 Versuche einer rechtlichen Einordnung

5.4.1 Charakteristika als Bausteine einer Definition

5.4.2 Zuordnung zu kodikarischen Rechtsformen

5.5 Parallelen zwischen kodikarischen Konsoziationsformen und den konzentrischen Kreisen des Chemin Neuf

5.5.1 Analogien zu Ordensinstituten

5.5.2 Parallelen zu Säkularinstituten

5.5.3 CCN-Kreise in Konformität mit dem klassischen Vereinsleben

5.5.4 Vergleich freier Zusammenschlüsse und äußerer CCN-Gruppen

5.5.5 Wertung – zwei Rechtsfiguren für multiplexe Lebenswirklichkeiten

5.6 Rechtsform und Lebenswirklichkeit

5.6.1 Anwendbarkeit des Ordensrechts auf Vereine

5.6.2 Approbation als privater oder öffentlicher – als diözesaner oder internationaler Verein

6. KAPITEL: EVANGELISCHE RÄTE ALS PRIVATGELÜBDE

6.1 Lebenswelt und Rechtskategorien

6.1.1 Das Räteleben bei CCN

6.1.2 Öffentliche und private Gelübde im Codex

6.2 Inhalt und Ausdeutung der Gelübde durch CCN

6.2.1 Inhalt und Sprachregelung

6.2.2 Geistliche Grundhaltungen nach dem Gemeinschaftsmanifest

6.3 Vorbereitung, Ablegung und Auflösung der Gelübde

6.3.1 Die Vorbereitungszeit mit Postulat und Noviziat

6.3.2 Die liturgische Feier des Engagements

6.3.3 Die Entbindung von den Gelübden

6.4 Der evangelische Rat der Keuschheit für Eheleute

6.4.1 Eheliche Keuschheit in der Interpretation des Chemin Neuf

6.4.2 Theologische und kirchenrechtliche Überlegungen zur Keuschheit

6.4.3 Widerspruch oder Weiterentwicklung – das Räteleben für Eheleute

6.5 Der Rat der Armut

6.5.1 Teilen der Güter und Vereinfachung des Lebens – Armut bei CCN

6.5.2 Das private Armutsgelübde ohne rechtliche Absicherung

6.6 Das Gehorsamsversprechen

6.6.1 Der Umfang des Gehorsamsversprechens bei CCN

6.6.2 Universalkirchliche Vorgaben als Schutzfunktion

6.6.3 Familienleben und Gehorsamsversprechen

6.6.4 Gehorsam gegenüber einem Vereinsleiter

6.7 Einordnungsversuche und Lösungsansätze

6.7.1 Zwischen privaten und öffentlichen Gelübden

6.7.2 Can. 605 und die Frage nach neuen Formen des geweihten Lebens

6.7.3 Gemeinschaftliche Lebensform oder individuelles Streben nach Heiligkeit?

7. KAPITEL: MITGLIEDSCHAFT VON NICHTKATHOLIKEN IN ÖFFENTLICHEN VEREINEN

7.1 Die Arbeit der Codexkommission

7.1.1 Der Problemhorizont

7.1.2 Redaktionsgeschichte

7.2 Deutungsversuch der Regelungslücke

7.2.1 Mitgliedschaft in katholischen Vereinen nur für Katholiken

7.2.2 Mitgliedschaft von Nichtkatholiken beschränkt auf private Vereine

7.2.3 Nichtkatholiken als Gäste

7.2.4 Keine Beschränkungen für Nichtkatholiken

7.3 Suche nach subsidiären Rechtsregelungen

7.3.1 Universalkirchliche Vorgaben

7.3.2 Empfehlungen der DBK

7.4 CCN-Regelungen zur Mitgliedschaft von Nichtkatholiken

7.4.1 Status der Nichtkatholiken laut CCN-Konstitutionen

7.4.2 Die konfessionelle Mitgliedschaftsstruktur von CCN

7.4.3 Praktische Implikationen der „doppelten Loyalität“

7.4.4 Aktivitäten des Chemin Neuf im nichtkatholischen kirchlichen Umfeld

7.5 Klärungsbedarf hinsichtlich der CCN-Ökumenepraxis

7.5.1 Verkündigung im Namen der Kirche durch Nichtkatholiken

7.5.2 Nichtkatholiken in verbandlichen Leitungspositionen

7.6 Zeitgemäße Ökumene, Proselytismus oder Indifferentismus?

7.6.1 Ein biographisches Beispiel mit soziologischer Wertung

7.6.2 Widersprüchliche Beobachtungen

8. KAPITEL: LEITUNG, AUTORITÄT, GEHORSAM, MITBESTIMMUNG

8.1 Leitungsstrukturen in klassischen Vereinen

8.1.1 Das Rahmenrecht des Codex

8.1.2 Präsumtion kollegialer Leitungsstrukturen

8.1.3 Mitglieder als Gestalter des Vereinslebens

8.2 Übersicht über die Leitungsstrukturen von CCN

8.2.1 Kollegialität und Autorität nach den Konstitutionen von CCN

8.2.2 Die Leitung auf Generalatsebene

8.2.3 Leitungsorgane auf nationaler Ebene

8.2.4 Leitung auf Lokalebene

8.3 Vergleich der CCN-Leitungsorgane mit vereins- und ordensrechtlichen Strukturen

8.3.1 CCN-Leitungsstrukturen im Vergleich zum Vereinsrecht

8.3.2 Der Leitungsapparat von CCN im Vergleich mit Strukturen von Ordensinstituten

8.4 Analyse der CCN-Leitungsstrukturen in Analogie zu ordensrechtlichen Bestimmungen

8.4.1 Leitungsorgane auf Generalatsebene

8.4.2 Das Zusammenwirken von Generalatsebene und nachgeordneten Ebenen

8.4.3 Vergleichende Überlegungen zu den CCN-Leitungsstrukturen

8.4.4 Zusammenfassende Überlegungen zu den CCN-Leitungsstrukturen

8.5 Partizipation an Entscheidungsprozessen im geistlichen Kontext

8.5.1 Positive Wertung des CCN-Leitungsmodells durch Beobachter

8.5.2 Die Gebetsversammlung als Mitbestimmungsorgan

8.5.3 Der konstitutionelle Stellenwert der Gebetsversammlung

8.5.4 Entscheidungsprozesse im spirituellen Rahmen

8.6 Wertung der Leitungsstrukturen

8.6.1 Theologische Skizzen zur Leitung in geistlichen Gemeinschaften

8.6.2 Deutung durch die Soziologie

8.6.3 Defizite des CCN-Leitungsmodells aus Sicht der Kritiker

9. KAPITEL: GEISTLICHE LEITUNG

9.1 Kodikarische Vorgaben zur geistlichen Leitung in Vereinen

9.1.1 Der Problemhorizont

9.1.2 Geistliche Ämter in Vereinen

9.1.3 Ein oder zwei Ämter? – der Kaplan und der geistliche Assistent

9.1.4 Fehlende Vorgaben zum Amt des geistlichen Assistenten

9.1.5 Fakultative oder obligatorische Ämter

9.1.6 Die vereinsrechtlichen kodikarischen Vorgaben im Überblick

9.2 Geistliche Leitung nach ordensrechtlichen Bestimmungen

9.2.1 Kodikarische Regelungen zum Bußsakrament

9.2.2 Die Freiheit der Gewissenseröffnung

9.2.3 Die geistliche Begleitung

9.2.4 Der Schutz der Intimsphäre und des guten Rufes

9.2.5 Die kodikarischen Grundlinien zur geistlichen Leitung

9.3 Die geistliche Leitung in der Kommunität Chemin Neuf

9.3.1 Die sakramentale Beichte

9.3.2 Geistliche Begleitung bei CCN

9.3.3 Teilen und Transparenz als Formen geistlicher Führung

9.3.4 Die Zuordnung der Begriffe Teilen und Transparenz zu rechtlichen Kategorien

9.4 Nicht verbürgte Freiheits- und Schutzrechte

9.4.1 Der Umgang mit den Instrumentarien der geistlichen Führung

9.4.2 Andere Werte oder Sektengebaren?

10. KAPITEL: DIE COMMUNIO DER LEBENSSTÄNDE

10.1 Die Lebensstände in Geschichte und Gegenwart

10.1.1 Eine Gemeinschaft für alle Stände

10.1.2 Der Ordo-Gedanke als Ursprung des Stände-Modells

10.1.3 Das Ständeprinzip im traditionellen katholischen Verbandswesen

10.1.4 Der Stellenwert des Ständeprinzips im heutigen Verbandswesen

10.1.5 Die spirituelle Identifikation der GGB-Mitglieder

10.2 Die Lebensgemeinschaft aller Stände als kanonistische Herausforderung

10.2.1 Die Familia der mittelalterlichen Klöster

10.2.2 Das Miteinander der Stände in den Ritterorden

10.2.3 Assoziierte Mitglieder in heutigen Ordensgemeinschaften

10.3 Die Communio der Lebensstände bei CCN

10.3.1 Das Charisma der Einheit

10.3.2 Das Miteinander der Stände als Herausforderung im Kommunitätsalltag

10.3.3 Reflexionen aus den Reihen von CCN

10.4 Lösungsvorschläge der Kanonistik

10.4.1 Pro und Contra einer ständischen Untergliederung

10.4.2 Mögliche und faktische Untergliederungen bei CCN

10.4.3 Die faktische Untergliederung in konzentrische Kreise

10.4.4 Beispiele für die Vervielfachung der verbandlichen Untergruppen

11. KAPITEL: DIE FINANZREGELUNGEN FÜR DIE MITGLIEDER

11.1 Chemin Neufs geistliche Zielsetzung im Umgang mit weltlichen Gütern

11.1.1 Der Umgang mit Geld und Vermögen als Teilaspekt des Charismas

11.1.2 Das Armutsideal für die Einzelperson

11.1.3 Die institutionelle Armut der Kommunität

11.1.4 Der Beitrag zu einer gerechteren Gesellschaft

11.2 Gestufte Finanzregelungen bei gestufter Mitgliedschaft

11.2.1 Finanzregelungen für Mitglieder in den äußeren Mitgliedschaftsgraden

11.2.2 Finanzregelungen in den Stadtviertelfraternitäten

11.2.3 Die Einkommens- und Gütergemeinschaft der Lebensfraternitäten

11.2.4 Die Gütergemeinschaft als Risiko und Gewinn

11.3 Zuordnung der Finanzbeiträge zu Rechtskategorien

11.3.1 Geldzuwendungen in Form von Spenden

11.3.2 Der Zehnte als Mitgliedschaftsbeitrag

11.3.3 Der Einkommens- und Vermögensverzicht in den Lebensgemeinschaften

11.4 Vorschriften zum Vermögens- und Güterverzicht im Ordensrecht

11.4.1 Vermögensrechtliche Bestimmungen bei der einfachen Profess

11.4.2 Feierliche Profess und Vermögensverzicht im Ordensrecht

11.5 Vergleich der vermögensrechtlichen Bestimmungen von CCN mit dem Ordensrecht

11.5.1 Der Einkommensverzicht bei zeitlich befristetem Engagement

11.5.2 Der Einkommens- und Güterverzicht beim Engagement auf Lebenszeit

11.5.3 Die Regelungen für die Mitglieder des CCN-Klerikerinstituts

11.6 Rechtssicherheit und Absicherung bei Austritt und Entlassung

11.6.1 Der Testfall für finanzielle Sicherheit und Rechtsschutz

11.6.2 Kodikarische Regeln bei einer Trennung von einem Ordensinstitut

11.6.3 Finanzielle Ansprüche bei einem Austritt aus einem Ordensinstitut

11.6.4 Der Ausschluss aus einem kanonischen Verein

11.6.5 Eigenrecht von Chemin Neuf bei Austritt oder Ausschluss

11.6.6 Eine neue Problematik – die Mitgliedschaft von Eheleuten und Familien

11.7 Rechtsunsicherheit und Regelungslücken

12. KAPITEL: DIE VERBANDLICHE VERMÖGENSVERWALTUNG

12.1 Die Auslegungsschwierigkeiten von can. 319 zur Vermögensverwaltung öffentlicher Vereine

12.1.1 Vermögensverwaltung gemäß den Vereinsstatuten?

12.1.2 Die strittigen Bestimmungen

12.2 Der Umfang der Vermögensverwaltung bei Chemin Neuf

12.2.1 Anhaltspunkte zur Vermögenssituation

12.2.2 Einnahmen aus Mitgliedschaftsbeiträgen und Spenden

12.2.3 Teilnehmergebühren und Verkauf eigener Produkte

12.2.4 Weitere indirekte Einnahmen und Hilfen

12.3 Die Regelungen der Konstitutionen zur verbandlichen Vermögensverwaltung und deren praktische Umsetzung

12.3.1 Die Systematik der CCN-Konstitutionen

12.3.2 Die Aussagen der Kommunität zur gemeinsamen Kasse

12.3.3 Vermögensverwaltung auf nationaler Ebene

12.3.4 Die Ämter des Generalökonomen und der Nationalökonomen

12.4 Die verbandlichen Regelungen vor dem Hintergrund der kodikarischen Normen

12.4.1 Die zentralistische Vermögensverwaltung im Kontext gesamtkirchlicher Normen

12.4.2 Unentbehrliche rechtliche und administrative Regelungen

12.5 Wertung der verbandlichen Vermögensverwaltung

13. KAPITEL: WÜRDIGUNG UND AUSBLICK

13.1 Ein Querschnitt durch die kanonischen Konsoziationsformen

13.2 Die Interpretationsspielräume des kodikarischen Vereinsrechts

13.3 Fehlende Gesetzesvorgaben für typische Neuheiten

13.4 Neue Gemeinschaften in religiösen Umbruchzeiten

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

QUELLEN- UND LITERATURVERZEICHNIS

Quellen

1.1 Universalkirchliche Quellen

1.2 Päpstliche Verlautbarungen

1.3 Konzilsdokumente

1.4 Verlautbarungen der römischen Kongregationen, päpstlicher Räte und kirchlicher Amtsträger

1.5 Veröffentlichungen von Bischofskonferenzen und von Ordinariaten

1.6 Chemin Neuf-Quellen

Webseiten und Homepages

Hilfsmittel

Sekundärliteratur

REGISTER

Personenregister

Canonesregister

Sachregister

EINLEITUNG

Ob bei Weltjugendtagen, internationalen Wallfahrten, Papstreisen, Katholikentagen oder anderen kirchlichen Großveranstaltungen – „in den letzten Jahren drängen Gruppen ins Rampenlicht, die in der Kirche unübersehbar an Bedeutung gewinnen: die neuen geistlichen Gemeinschaften und Bewegungen.“1 Der wachsende Einfluss dieser Gruppen wird aber auch in den Pfarreien, den klassischen Verbänden und den Ordensgemeinschaften spürbar.2 Die Geister scheiden sich, ob diese Entwicklung zu begrüßen oder abzulehnen ist. Faktenkenntnisse über solche Gemeinschaften und Hintergründe sind nötig, um sich ein fundiertes Urteil bilden zu können.

Diese Arbeit stellt eine in Deutschland weitgehend unbekannte französische Gemeinschaft vor, die international aber zu den mitgliederstarken und pastoral hoch engagierten Gruppen gehört – die Kommunität Chemin Neuf.3 Diese Gemeinschaft hat ihre Wurzeln in einem charismatischen Gebetskreis. Im Jahr 1973 gründeten sieben Mitglieder dieses Gebetskreises in Lyon eine Lebensgemeinschaft unter der Führung des Jesuiten Laurent Fabre. Heute zählt die Gemeinschaft 2.000 Vollmitglieder und etwa 12.000 Weggefährten, die das Charisma der Kommunität leben und auf je unterschiedliche Weise an den Zielsetzungen der Gemeinschaft mitarbeiten. Chemin Neuf ist international in über 30 Ländern vertreten.4 In Deutschland hat Chemin Neuf in den Städten Berlin und Bonn Niederlassungen gegründet. Die Begegnung mit Chemin Neuf in deren Haus in Bonn, an der Remigius-Kirche, gab den Anstoß, diese Kommunität aus kirchenrechtlicher Sicht in den Blick zu nehmen.

Die vorliegende Untersuchung verfolgt ein doppeltes Ziel. Zum einen soll Chemin Neuf vorgestellt werden. Zum anderen werden am Beispiel dieser Gemeinschaft kirchenrechtliche Fragen in den Blick genommen. Mit der Darstellung der Kommunität wird Neuland betreten. Über Chemin Neuf liegen keine monographischen Werke vor. Das Gesamtbild ist aus einer Vielzahl oft sehr kleinteiliger Mosaiksteinchen zusammengesetzt. Dazu zählen Zeitschriftenartikel, Broschüren, Flyer und Internetseiten. Um verbleibende Lücken zu füllen, wurden Interviews mit Bonner Kommunitätsmitgliedern geführt. Etliche fremdsprachige Veröffentlichungen, vor allem aus dem Französischen, wurden herangezogen. Die Übersetzungen sind in der Verantwortung des Autors mit sprachkundiger Hilfe erfolgt. In dieser Arbeit wird die Kommunität in den Kapiteln 1 bis 4 unter verschiedenen Aspekten vorgestellt: die Gründungsgeschichte, die Spiritualität, der organisatorische Aufbau und das Apostolat. Eine kirchenrechtliche Analyse erfolgt in den Kapiteln 5 bis 12. Es werden kanonistische Probleme in den Blick genommen, die sich durch experimentelle Neuerungen der Kommunität ergeben, wie etwa durch die Mitgliedschaft von Christen anderer Konfessionen, eine Adaption des Rätelebens, neue Arten geistlicher Begleitung und Menschenführung oder ungewohnte Leitungsstrukturen. Dabei weisen die anhand von Chemin Neuf gewonnenen Einsichten über diese geistliche Gemeinschaft hinaus. Ein verbandstypisches Charisma gibt der Kommunität zweifelsohne ein eigenes unverwechselbares Profil. Jedoch sind viele der zu besprechenden Neuheiten auch in anderen geistlichen Gemeinschaften zu finden.

„Die neuen geistlichen Bewegungen sind zahlenmäßig stark, die mit ihrem Wachsen und Agieren verbundenen Chancen und Probleme sind groß. Ihre Gruppen entziehen sich teils zu Recht, teils zu Unrecht, teils willentlich, teils unbewusst den kirchamtlichen Strukturen. Einerseits lassen sie sich nicht ins bestehende kirchliche System einordnen, sie sind zu neu und selbst zu unfertig“5.

In Anbetracht der Neuerungen und Herausforderungen wird die Befürchtung laut: „Das Kirchenrecht als solches versagt.“6 Diese Arbeit will einen Beitrag leisten, die Chancen und Probleme, welche die geistlichen Gemeinschaften mit sich bringen, darzustellen. Dabei soll überprüft werden, inwieweit das Kirchenrecht versagt oder doch brauchbare Lösungen anbieten kann.

1 NIENTIEDT, Aufbrüche, 428.

2 Vgl. ebd., 428–429.

3 Für den vollen Namen „CCN“ wird in dieser Arbeit die Abkürzung CCN verwendet. Dieses Kürzel aus drei Buchstaben wird auch im Direktorium des PCL benutzt. In manchen Veröffentlichungen findet sich die Buchstabenkombination CN, die für „Chemin Neuf“ steht.

4 Vgl. GEMEINSCHAFT CHEMIN NEUF (Hg.), Vorstellungsbroschüre, 2; ERZBISCHÖFLICHES GENERALVIKARIAT KÖLN. HAUPTABTEILUNG SEELSORGE (Hg.), Gemeinschaften, 18–19.

5 SCHICK, Bewegung, 250–251.

6 Ebd., 251.