Michael Karger

Kirchliches Begräbnis trotz Euthanasie?

ERFURTER THEOLOGISCHE STUDIEN

im Auftrag
der Katholisch-Theologischen Fakultät
der Universität Erfurt

herausgegeben
von Josef Römelt und Josef Pilvousek

BAND 113

Michael Karger

Kirchliches Begräbnis trotz Euthanasie?

Eine theologisch-rechtliche Studie zum kirchlichen Auftrag „Tote begraben und Trauernde trösten“

echter

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Quellen- und Literaturverzeichnis

Quellenverzeichnis

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

1.1. Forschungsfrage und Problemskizze

1.2. Forschungsstand

1.3. Methodik und Gliederung der Arbeit

1.4. Eingrenzung der Thematik

I. Terminologische Abgrenzungen

2. Begriffsbestimmung

2.1. Begriffsgenese – Euthanasie und Sterbehilfe

2.1.1. Zum Euthanasiebegriff

2.1.2. Zum Sterbehilfebegriff

2.1.3. Zusammenfassung

2.2. Terminologische Konzepte

2.2.1. Gängige Differenzierung des Sterbehilfebegriffs

2.2.2. Die Terminologie des kirchlichen Lehramts seit 1980

2.3. Konsequenzen für die kanonistische Betrachtung

II. Kontext der Frage nach Lebensbeendigung

3. Die Entscheidung des schwerkranken Menschen am Lebensende

3.1. Entscheidungsvielfalt durch medizinischen Fortschritt

3.1.1. Wandel und Erfolg der modernen Medizin

3.1.2. Arztberuf im Wandel: Ethos der Machbarkeit oder der Fürsorge?

3.1.3. W andel der Rechtsordnungen

3.2. Die Notwendigkeit der Entscheidung am Lebensende

3.2.1. Retardierung und Reflexivität des Sterbens und deren Implikationen

3.2.2. Erkenntnisse der Suizidologie über Implikationen schwerer Krankheit

3.3. Freie Entscheidung für Euthanasie oder AVvtM?

3.3.1. Modalitäten der Entscheidung: Differenzierung zweier Ebenen

3.3.2. Die Entscheidungsfreiheit schwerkranker Menschen am Lebensende

3.3.3. Möglichkeit einer Präsumtion über die psychische Verfassung?

3.4. Konsequenzen für die kanonistische Betrachtung

4. Kirchliche Beurteilung von Euthanasie und Suizid

4.1. Grundlage kirchlicher Lehraussagen: Verurteilung der Selbsttötung

4.1.1. Römische und griechische Philosophie als Kontext des Diskurses

4.1.1. Moralische Verurteilung der Selbsttötung in der frühen Kirche

4.1.3. Theologische Systematisierung durch Thomas von Aquin

4.1.4. Fazit

4.2. Euthanasie und Anwendung therapeutischer Mittel

4.2.1. Die Aussagen von Pius XII. und des II. Vatikanums

4.2.2. Kirche als Anwalt für das Leben

4.2.3. Lehramtliche Verurteilung der Euthanasie

4.2.4. Anwendung therapeutischer Mittel

4.2.5. Die Anwendung schmerzstillender Mittel

4.2.6. Fazit

4.3. Aussagen zur Willens- und Entscheidungsfreiheit

4.4. Konsequenzen für die kanonistische Betrachtung

5. Theologie und Ekklesiologie der kirchlichen Begräbnisfeier

5.1. Historische Grundlagen der kirchlichen Begräbnisliturgie

5.2. Die postkonziliare Begräbnisliturgie

5.2.1. Theologische Neuorientierung mit ekklesiologischen Implikationen

5.2.2. Begräbnisliturgie: Ausdruck von Glauben und christlicher Solidarität

5.2.3. Wegcharakter der kirchlichen Begräbnisliturgie

5.2.4. Fazit

5.3. Begräbnisfeier mit drei Stationen

5.3.1. Erste Station: Eröffnung der Begräbnisliturgie

5.3.2. Zweite Station: Die Begräbnismesse

5.3.3. Dritte Station: Das Begräbnis (auf dem Friedhof)

5.4. Sonderordnungen und Auswahltexte

5.4.1. Für einen nach langer Krankheit Verstorbenen

5.4.2. Für einen nach gewaltsamem Tod oder Suizid Verstorbenen

5.4.3. Begleitung, wenn ein kirchliches Begräbnis nicht möglich ist

5.5. Liturgisch-theologische Konsequenzen für die kanonistische Studie

III. Interpretation des kirchlichen Begräbnisrechts

6. Rechtshistorische Herleitung des kirchlichen Begräbnisrechts

6.1. Das Recht auf ein kirchliches Begräbnis

6.1.1. Begräbnispraxis in der Alten Kirche

6.1.2. Begräbnispraxis im entstehenden Parochialsystem des Mittelalters

6.1.3. Begräbnispraxis nach dem Konzil von Trient

6.1.4. Vorkodikarische Reflexionen eines Rechts auf die Heilsgüter

6.1.5. Fazit

6.2. Kirchliche Begründung der Begräbnisverweigerung

6.2.1. Begräbnisverweigerung in der Alten Kirche

6.2.2. Begräbnisverweigerung nach Suizid: ein historischer Überblick

6.2.2.1. Konziliare Systematisierung in Spätantike und Frühmittelalter

6.2.2.2. Differenzierte Bestimmungen in den mittelalterlichen Bußbüchern

6.2.2.3. Rechtliche Systematisierung im Hochmittelalter

6.2.2.4. Entwicklungen nach dem Tridentinum

6.2.2.5. Entwicklungen seit der Aufklärung bis zur Promulgation des CIC/1917

6.3. Konsequenzen für die kanonistische Betrachtung

7. Begräbnisrecht im Codex Iuris Canonici von 1917

7.1. Begriffsbestimmung

7.2. Anspruch und Recht auf ein kirchliches Begräbnis

7.2.1. Das Recht auf die Bona spiritualia Ecclesiae

7.2.2. Das Recht auf ein kirchliches Begräbnis

7.2.3. Fazit

7.3. Verweigerung eines kirchlichen Begräbnisses im Ausnahmefall

7.3.1. Im Allgemeinen: Kriterien der Begräbnisverweigerung

7.3.2. Im Speziellen: Begräbnisverweigerung bei Suizid

7.3.3. Fazit

7.4. Konsequenzen für die kanonistische Betrachtung

8. Begräbnisrecht im Codex Iuris Canonici von 1983

8.1. Rechtskontext und Terminologie

8.2. Anspruch und Recht auf ein kirchliches Begräbnis

8.2.1. Das Recht der Getauften auf die Bona spiritualia Ecclesiae

8.2.2. Das Recht des Verstorbenen auf ein kirchliches Begräbnis

8.2.3. Das Recht der Hinterbliebenen auf kirchliche (Trauer-)Pastoral

8.2.4. Fazit

8.3. Die Verweigerung eines kirchlichen Begräbnisses

8.3.1. Hermeneutische Vorbemerkungen der Rechtsinterpretation

8.3.2. Diskussionen der Reformkommission

8.3.3. Kriterien der Begräbnisverweigerung

8.3.3.1. Zeichen der Reue

8.3.3.2. Offenkundigkeit des persönlich schuldhaften Fehlverhaltens

8.3.3.3. Kriterium des öffentlichen Ärgernisses unter den Gläubigen

8.3.4. Handlungsvorgabe im Moment des Zweifels

8.3.5. Fazit

8.4. Konsequenzen des kodikarischen Begräbnisrechts im CIC/1983

IV. Conclusio

9. Ertrag der vorliegenden Studie

9.1. Kirchliches Begräbnis nach Euthanasie oder AVvtM?

9.2. Liturgische Gestaltung der Begräbnis- bzw. Trauerliturgie

9.3. Pastorale Handreichung der niederländischen Bischöfe (2005)

9.3.1. Inhalt und Kommentierung

9.3.2. Evaluation aufgrund der Erkenntnisse der vorliegenden Studie

9.4. Schlussgedanke

Vorwort

„Ich bin nun alt geworden und manches fällt schon schwer. Ich hab‘ auch kaum noch Wünsche, ich brauch‘ für mich nichts mehr. Doch gibt es noch so manches, was Glück und Freude schenkt, zum Beispiel wenn ein and’rer noch gerne an dich denkt und wenn im Alltagsleben du noch Gewissheit hast, du bist für deine Lieben noch wichtig, keine Last. Dann bist du reich beschenket und dankbar noch bereit für die von Gott gewährte noch weit’re Lebenszeit.“

Norbert Bettin

(1918-2017)

Viele Gespräche mit dem hier zitierten Norbert Bettin haben mich intensiv über ein Leben in hohem Alter oder mit schwerer Krankheit als auch die spirituellen, emotionalen, physischen wie psychischen Implikationen nachdenken lassen. Diese Reflexionen bereiteten den Boden für eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Thematik der vorliegenden Studie. Ihre konkrete Fragestellung geht auf eine Kirchenrechtsvorlesung an der Katholisch-Theologischen Fakultät Erfurt zurück. Die dortige Kirchenrechtlerin, Prof. Dr. Myriam Wijlens, fragte die Studierenden hinsichtlich des Verkündigungs- und Heiligungsdiensts der katholischen Kirche: Können und dürfen Gläubige die Krankensakramente bzw. ein kirchliches Begräbnis empfangen, wenn sie auch um den Vollzug von Euthanasie bitten?

Diese Frage verbindet zwei mir wichtig gewordene Themenkomplexe miteinander: die rechtliche Gestaltung der kirchlichen Sendung zu den Menschen und speziell die Ausübung von Seelsorge für schwerkranke Gläubige im Kontext von Euthanasie und Behandlungsabbruch bzw. -verzicht. Die daraus entstandene Dissertation mit dem Titel Kirchliches Begräbnis trotz Euthanasie oder Behandlungsabbruch bzw. -verzicht? Eine ekklesiologisch-kanonistische Studie wurde 2016 an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Erfurt eingereicht und angenommen.

An dieser Stelle möchte ich zuerst Frau Prof. Dr. Myriam Wijlens für die Themenstellung, das kanonistische Know-How sowie eine unermüdliche Begleitung des Promotionsprojekts herzlich danken. Ohne ihre kontinuierliche Motivation, die kritischen Rückfragen bezüglich Hermeneutik und Perspektive, eine (notwendige) hartnäckige Diskussionsbereitschaft sowie vielfältige Unterstützung wäre diese Arbeit nicht möglich gewesen. Ein herzlicher Dank gilt ebenso Prof. P. Dr. Josef Römelt CSsR für die Erstellung des Zweitgutachtens und gemeinsam mit Prof. Dr. Josef Pilvousek für die Aufnahme der Arbeit in die Erfurter Theologischen Studien.

Für Besprechung und Reflexion des Promotionsprojekts möchte ich zudem den Leitern und Kollegiaten des Theologischen Forschungskollegs der Katholisch-Theologischen Fakultät Erfurt danken – stellvertretend seien hier Prof. Dr. Benedikt Kranemann und Prof. Dr. Jörg Seiler genannt. Trotz der teilweise argwöhnischen Betrachtung der kirchenrechtlichen Methodik und Arbeitsweise trafen meine Ausführungen stets interessierte Zuhörer und Gesprächspartner.

Für die freundliche Bewilligung von Druckkostenzuschüssen danke ich den (Erz-)Diözesen Berlin, Erfurt, Görlitz, Magdeburg und Köln.

Neben vielen Freunden, die mich in der Zeit begleitet haben, gilt ein besonders herzlicher Dank meiner lieben Frau Anna Karger-Kroll. Sie hat mich und meine Launen über die Jahre ertragen, mir in Zeiten des „Diss-Rappels“ Mut zugesprochen und mich immer bewundernswert unterstützt. Ferner sei Dr. Martin Fischer für die Durchsicht der Arbeit herzlich gedankt. Nicht zuletzt danke ich von ganzem Herzen meiner Familie, insbesondere meiner Mutter Evelyn Karger.

Erfurt, September 2017

Michael Karger